Inland
Ambulanzgebühr: SPÖ-Kärnten empfiehlt Einspruch
Landespartei ruft zu Anfechtung des Bescheids der Krankenkassen auf
Klagenfurt - Die SPÖ-Kärnten empfiehlt jenen rund 9.800
Versicherten in Kärnten, welche in den nächsten Tagen einen Bescheid
der Gebietskrankenkasse (GKK) zur Bezahlung der Ambulanzgebühr
erhalten werden, diesen zu beeinspruchen. "Wir fordern weiterhin
jeden auf, die Gebühr nicht zu bezahlen", erklärte
Landesgeschäftsführer Herbert Würschl im Samstag gegenüber der APA. Die SPÖ hat für die Ambulanzgebühr einen eigenen Link auf der
Homepage eingerichtet. Informationen können im Internet unter
"www.spoe.at" abgerufen werden.
Die GKK weist darauf, dass sie verpflichtet sei, jenen
Versichtern, welche im Jahr 2001 eine Ambulanz in den Spitälern
aufsuchten und auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen eine
Vorschreibung der Ambulanzgebühr erhalten haben, die jeweiligen
Beträge bislang aber nicht einzahlten, einen Bescheid zuzustellen.
"Wir mussten diesen Verfahrensschritt setzen, weil dies für uns
als Gesetzesvollzieher unabdingbar ist", dazu Direktor Alfred Wurzer.
Auch die Krankenkasse hat ein Service eingerichtet. Informationen
gibt es unter der Telefonnummer 0463/5855 DW 462, 514, 712 und 713.
In den Bezirken steht die jeweilige GKK-Außenstelle für Auskünfte zur
Verfügung. (APA)