Wien - Für Aufregung sorgt der von Sozialminister Herbert Haupt (FP) angeordnete Versand von Exekutionsandrohungen wegen nicht bezahlter Ambulanzgebühren. Zuletzt hatte die SPÖ Kärnten empfohlen, gegen die Gebühr Einspruch zu erheben und einen aufschiebenden Bescheid von der Krankenkasse zu fordern. Der Verfassungsgerichtshof wird voraussichtlich im Oktober über die Verfassungskonformität der Ambulanzgebühr - vor allem auch im Hinblick auf die verschiedenen Ausnahmen - entscheiden. Von den 1,4 Millionen Vorschreibungen ist noch ein Viertel offen.Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärt: "An sich muss die Verwaltungsbehörde dafür sorgen, dass Gebühren eingetrieben werden." FPÖ-Vizeobmann Hubert Gorbach kritisierte die SPÖ-Aktion als "Aufruf zum Gesetzesbruch". Gorbach sprach auch von einem "Affront gegenüber jenen 90 Prozent der Bürger", die bezahlt haben. SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures wies den Vorwurf Gorbachs, wonach die Sozialdemokraten zum Gesetzesbruch auffordern würden, zurück. Das sei "absurd und unredlich". Einen Bescheid dürfe jeder Bürger anfordern. Die Ambulanzgebühr müsse ersatzlos gestrichen werden. Der Grünen-Gesundheitssprecher Kurt Grünewald forderte die Rücknahme der Ambulanzgebühr, sie sei nur eine "Krankenbestrafungssteuer". Die angepeilten Lenkungseffekte würden durch die Ambulanzgebühr nicht erreicht, so Grünewald. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 5.8.2002)