Frankreich
Alkohol am Steuer und die Folgen
Wer den Alkotest verweigert, bekommt die Höchststrafe aufgebrummt. Das Gesetz folgt in diesem Fall dem Grundsatz: Wer den Test verweigert, hat etwas zu verbergen. Die Strafen für Alkohol am Steuer sind nach Promillegrenzen gestaffelt: Bei 0,5 bis 0,79 Promille muss der Verkehrssünder zwischen 218 und 3633 Euro zahlen, den Führerschein darf er behalten. Beim zweiten Verstoß wird der Führerschein abgenommen. Die Strafen steigern sich dann von 0,8 bis 1,19 beziehungsweise von 1,2 bis 1,59 Promille. Ab 1,6 Promille oder bei Verweigerung des Alkotests wird die Höchststrafe verhängt. Das bedeutet: ein Bußgeld in der Höhe von 1162 bis 5813 Euro, mindestens vier Monate Führerscheinentzug, eine Nachschulung, sowie eine verkehrspsychologische und eine ärztliche Untersuchung. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 6.8.2002)