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Kalifornien schränkt Haftung von Tabakunternehmen zeitlich ein
Für Gesundheitsschäden, die von Jänner 1988 bis Dezember 1997 verursacht wurden, nicht verantwortlich
Der kalifornische Supreme Court hat die
Haftung von Tabakkonzernen für eventuelle Folgen des Rauchens
zeitlich eingeschränkt. Demzufolge können die Produzenten für
Gesundheitsschäden, die von Jänner 1988 bis Dezember 1997 verursacht
wurden, nicht verantwortlich gemacht werden. Das Urteil kam durch eine Reihe von juristischen Verfahren und
deren Revision zu Stande: Im Jahr 1987 waren Tabakkonzerne
prinzipiell von jeglicher Haftung für ihre Produkte befreit worden.
Allerdings sollte dieses Urteil erst am 1. Jänner 1998 rechtswirksam
werden. Diese Entscheidung des Gerichts wurde jedoch vor dessen
Inkrafttreten im Jahr 1997 widerrufen.
Beide Seiten begrüßten das Urteil
Die Verfahren gingen unter dem Namen "Myers und Naegele Gesetz" in
die Geschichte der Rechtssprechung ein. Erstaunlicherweise begrüßten
am Dienstag sowohl die Tabakindustrie als auch die
Anti-Raucher-Bewegung das jüngste Urteil des Supreme Court. Bonnie
Herzog, Analystin bei Salomon Smith Barney, meinte, nun sei es
leichter für Tabakhersteller, sich in Zukunft gegen Anschuldigungen
zu verteidigen. Denn der Ankläger müsse nachweisen, dass seine
Schäden nicht durch die Einwirkung des Rauchens im Zeitraum 1988 bis
1997 verursacht worden seien.
Dagegen führten Vertreter der Anti-Raucher-Riege an, die meisten
in Kalifornien anhängigen Fälle datierten ohnehin aus der Zeit vor
1988. Deshalb sei mit dem Urteil kein Freispruch für die
Tabakhersteller verbunden. Dies allerdings sieht Robert Campagnino,
Analyst bei Prudential Securities, unter juristischen Aspekten
anders. "Die Tabakkonzerne haben nun ein stichhaltiges Argument gegen
Klagen, die aus der Zeit vor 1988 datieren. Denn das damalige Gesetz
schloss Schadensersatzansprüche prinzipiell aus, also auch jene aus
der Zeit vor dem Urteil. Und dieses Gesetz bricht andere
US-Rechtsnormen", machte er seine Sichtweise deutlich.
Dennoch könnte ein Zusatz in der neuesten Rechtsprechung
Tabakherstellern wie Philip Morris und Reynolds Probleme bereiten,
meinten andere Beobachter. Denn das Gericht hatte verfügt, die
zeitliche Freistellung von Schadensersatzansprüchen gelte nur dann,
wenn die Tabakhersteller nachweislich keine anderen als die offiziell
ausgewiesenen Inhaltsstoffe verwendet hätten. (APA/vwd)