Der kalifornische Supreme Court hat die Haftung von Tabakkonzernen für eventuelle Folgen des Rauchens zeitlich eingeschränkt. Demzufolge können die Produzenten für Gesundheitsschäden, die von Jänner 1988 bis Dezember 1997 verursacht wurden, nicht verantwortlich gemacht werden. Das Urteil kam durch eine Reihe von juristischen Verfahren und deren Revision zu Stande: Im Jahr 1987 waren Tabakkonzerne prinzipiell von jeglicher Haftung für ihre Produkte befreit worden. Allerdings sollte dieses Urteil erst am 1. Jänner 1998 rechtswirksam werden. Diese Entscheidung des Gerichts wurde jedoch vor dessen Inkrafttreten im Jahr 1997 widerrufen. Beide Seiten begrüßten das Urteil Die Verfahren gingen unter dem Namen "Myers und Naegele Gesetz" in die Geschichte der Rechtssprechung ein. Erstaunlicherweise begrüßten am Dienstag sowohl die Tabakindustrie als auch die Anti-Raucher-Bewegung das jüngste Urteil des Supreme Court. Bonnie Herzog, Analystin bei Salomon Smith Barney, meinte, nun sei es leichter für Tabakhersteller, sich in Zukunft gegen Anschuldigungen zu verteidigen. Denn der Ankläger müsse nachweisen, dass seine Schäden nicht durch die Einwirkung des Rauchens im Zeitraum 1988 bis 1997 verursacht worden seien. Dagegen führten Vertreter der Anti-Raucher-Riege an, die meisten in Kalifornien anhängigen Fälle datierten ohnehin aus der Zeit vor 1988. Deshalb sei mit dem Urteil kein Freispruch für die Tabakhersteller verbunden. Dies allerdings sieht Robert Campagnino, Analyst bei Prudential Securities, unter juristischen Aspekten anders. "Die Tabakkonzerne haben nun ein stichhaltiges Argument gegen Klagen, die aus der Zeit vor 1988 datieren. Denn das damalige Gesetz schloss Schadensersatzansprüche prinzipiell aus, also auch jene aus der Zeit vor dem Urteil. Und dieses Gesetz bricht andere US-Rechtsnormen", machte er seine Sichtweise deutlich. Dennoch könnte ein Zusatz in der neuesten Rechtsprechung Tabakherstellern wie Philip Morris und Reynolds Probleme bereiten, meinten andere Beobachter. Denn das Gericht hatte verfügt, die zeitliche Freistellung von Schadensersatzansprüchen gelte nur dann, wenn die Tabakhersteller nachweislich keine anderen als die offiziell ausgewiesenen Inhaltsstoffe verwendet hätten. (APA/vwd)