Asien & Pazifik
Aborigines unterliegen mit Landklage
Urteil des höchsten Gerichts: Kein Anrecht auf unterirdische Bodenschätze
Canberra - Australische Ureinwohner haben nach einem
Urteil des höchsten Gerichts vom Donnerstag keinen Anspruch auf
unterirdische Bodenschätze in ihrem angestammten Gebiet. In der Klage
des Volks der Miriuwung-Gajerrong ging es um ein knapp 8.000
Quadratkilometer großes Gebiet im Nordwesten des Landes, das zu Teil
von der Bergbaugesellschaft Rio Tinto ausgebeutet wird. In der Region
befindet sich unter anderem die weltweit größte Diamantenmine, die
Argyle-Mine. Das Urteil sprach den Aborigines lediglich ein beschränktes Recht
zur Jagd und zum Besuch heiliger Stätten in dem Gebiet zu. Vertreter
der Aborigines äußerten sich enttäuscht. Einer ihrer Führer, Wayne
Bergman, nannte die Entscheidung "beleidigend und diskriminierend".
Industrieminister Ian Macfarlane sagte, das Urteil scheine Sicherheit
für die künftige Ausbeutung von Bodenschätzen zu geben. Anwälte der
Regierung würden die 406 Seiten umfassende Entscheidung in den
kommenden Tagen prüfen. Der Oberste Richter, Murray Gleeson, wies
darauf hin, dass keine der Parteien einen vollständigen juristischen
Sieg errungen habe.
Obwohl sich das Urteil nur auf ein begrenztes Gebiet bezieht,
rechnen Beobachter damit, dass damit ein Präzedenzfall für Dutzende
weitere Klagen von Aborigines geschaffen wurde, die im ganzen Land
anhängig sind.(APA/AP)