Deutschland
Protest gegen kirchliches "Berufsverbot" für gleichgeschlechtliche-Partner
Grüne und Schwulenverband kritisieren "Scheinheiligkeit"
Berlin/Bonn - Die Kündigungsdrohung für Beschäftigte
katholischer Einrichtungen in Deutschland, die eine eingetragene
gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen, hat scharfe Proteste
ausgelöst. Die Grünen nannten die Erklärung der katholischen
deutschen Bischofskonferenz am Donnerstag "ein Dokument der
Diskriminierung und Scheinheiligkeit". Der Lesben- und
Schwulenverband LSVD erklärte, die katholischen Bischöfe hätten mit
der Ankündigung"ihr wahres Gesicht" gezeigt. Am Vortag hatten Medien eine entsprechende Erklärung des Ständigen
Rates der Bischofskonferenz verbreitet. In der Erklärung vom Juni
stellen die Bischöfe fest, dass das Eingehen einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft gegen das kirchliche Arbeitsrecht verstoße.
Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob katholisch oder nicht
katholisch, verstießen dadurch gegen ihre Loyalitätsobliegenheiten.
Die Bischöfe weisen weiter auf die Grundordnung des kirchlichen
Dienstes. Demnach sei in einem solchen Fall grundsätzlich eine
Kündigung gerechtfertigt.
"Faktisches Berufsverbot"
Volker Beck und Christa Nickels von der Grünen-Bundestagsfraktion
forderten die katholische Kirche auf, die Gesetze anzuerkennen. Für
Homosexuelle mit bestimmten sozialen Berufsausbildungen käme die
Regelung faktisch einem Berufsverbot gleich. Die Erklärung mache auch
moralisch keinen Sinn, da ein homosexueller Mensch, der in keiner
offiziellen Partnerschaft lebe, nicht loyaler sei als einer, der dies
öffentlich mache. Man wolle aber mit der Kirche und ihren Verbänden
den Dialog suchen. LSVD-Sprecher Manfred Bruns sagte, die Bischöfe
wollten offensichtlich lesbische und schwule Mitarbeiter wie
"ansteckende Kranke" aussondern. Er kritisierte, dass das kirchliche
Arbeitsrecht nicht nur bei Mitarbeitern im Verkündigungsdienst,
sondern auch für Beschäftigte in der kirchlichen Sozialarbeit gelte.
Der Sprecher des Bistums Limburg, Michael Wittekind, sagte, die
Erklärung sei auf der Linie dessen, was die Bischöfe immer gesagt
hätten. Es gebe nun mal ein eigenständiges Arbeitsrecht für die
Kirche, und die Mitarbeiter wüssten, dass sie sich daran zu halten
haben. Bereits im Juli habe das Bischöfliche Ordinariat Limburg in
einem Schreiben alle Mitarbeiter ausdrücklich auf die Regelung
hingewiesen. Ebenso werde aber auch in allen anderen deutschen
Bistümern verfahren, da die Erklärung der Bischofskonferenz
einstimmig und bindend sei. (APA/AP)