Wirtschaft
VP-Arbeitnehmer wollen noch über Beitragssatz reden
Gegen Festschreibung von Übertragungsminimum
Wien - Für die Arbeitnehmervertreter der ÖVP ist bei der
Abfertigung neu der Beitragssatz von 1,53 Prozent der Bruttolohnsumme
nicht für alle Ewigkeit festgeschrieben.
GPA-Vizebundesgeschäftsführer Günther Trausnitz erklärte in einer
Pressekonferenz, man werde im kommenden Jahr mit der
Dienstgeber-Seite Verhandlungen über eine Erweiterung des
Beitragssatzes aufnehmen. ÖAAB-Generalsekretär Walter Tancsits dachte
als Möglichkeit an, bei Kollektivvertragsverhandlungen eventuell
etwas moderatere Abschlüsse zu machen und dafür den Beitrag zur
Abfertigung zu erhöhen. Zu dieser Option fügte Tancsits an, dass man zunächst natürlich
abwarten müsse, wie die zu gründenden Mitarbeitervorsorge-Kassen
aussehen, sprich ob sich letztlich große Branchen-Kassen bilden.
Prinzipiell tritt der ÖAAB-Generalsekretär dafür ein, diese
Angelegenheit den Sozialpartnern zu überlassen. Dabei könnten bessere
Ergebnisse herauskommen als wenn man jetzt im Gesetz eine Automatik
bezüglich des Beitragssatzes festschreibe.
Auch bei der Übertragung der alten Abfertigungsansprüche in das
neue System sprechen sich die VP-Arbeitnehmervertreter gegen eine
legistische Lösung aus. Die angedachte Variante, 50 Prozent des
fiktiven Anspruchs als Minimum festzuschreiben, lehnten Tancsits und
Trausnitz ab. Dies würde in den meisten Fällen dazu führen, dass nur
dieser relativ geringe Betrag übergeführt werde, fürchten die beiden.
Trausnitz rechnet damit, dass sich bei den Verhandlungen etwa ein
Übertragungswert von 70 bis 75 Prozent ergibt. (APA)