Wien - Für die Arbeitnehmervertreter der ÖVP ist bei der Abfertigung neu der Beitragssatz von 1,53 Prozent der Bruttolohnsumme nicht für alle Ewigkeit festgeschrieben. GPA-Vizebundesgeschäftsführer Günther Trausnitz erklärte in einer Pressekonferenz, man werde im kommenden Jahr mit der Dienstgeber-Seite Verhandlungen über eine Erweiterung des Beitragssatzes aufnehmen. ÖAAB-Generalsekretär Walter Tancsits dachte als Möglichkeit an, bei Kollektivvertragsverhandlungen eventuell etwas moderatere Abschlüsse zu machen und dafür den Beitrag zur Abfertigung zu erhöhen. Zu dieser Option fügte Tancsits an, dass man zunächst natürlich abwarten müsse, wie die zu gründenden Mitarbeitervorsorge-Kassen aussehen, sprich ob sich letztlich große Branchen-Kassen bilden. Prinzipiell tritt der ÖAAB-Generalsekretär dafür ein, diese Angelegenheit den Sozialpartnern zu überlassen. Dabei könnten bessere Ergebnisse herauskommen als wenn man jetzt im Gesetz eine Automatik bezüglich des Beitragssatzes festschreibe. Auch bei der Übertragung der alten Abfertigungsansprüche in das neue System sprechen sich die VP-Arbeitnehmervertreter gegen eine legistische Lösung aus. Die angedachte Variante, 50 Prozent des fiktiven Anspruchs als Minimum festzuschreiben, lehnten Tancsits und Trausnitz ab. Dies würde in den meisten Fällen dazu führen, dass nur dieser relativ geringe Betrag übergeführt werde, fürchten die beiden. Trausnitz rechnet damit, dass sich bei den Verhandlungen etwa ein Übertragungswert von 70 bis 75 Prozent ergibt. (APA)