Benetton-Werbung "H.I.V. Positive" verboten
Der Abdruck einer doppelseitigen Benetton-Anzeige mit einem nackten Hintern, auf dem ein Stempel mit dem Schriftzug H.I.V. Positive aufgedrückt ist, hat für das deutsche Magazin "Stern" unangenehme Nachwirkungen. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass der "Stern" bei der Veröffentlichung der Anzeige die ihm obliegenden Prüfungspflichten verletzt hat. "Eine Werbung wie die Anzeige "H.I.V. Positive" begründe die Gefahr, dass die angewandte Methode um sich greife, durch Ausbeuten von Reizthemen und Tabus als Gegenstand oder Aufhänger von Werbung Aufmerksamkeitseffekte zu erzielen"