Geschlechterpolitik
Paragraf 209 tritt außer Kraft
Neue Altersgrenzen wurden festgelegt
Wien - Der Homosexuellen-Paragraf 209 des Strafgesetzbuches ist ab Mittwoch außer Kraft. Ihm folgt der neue Paragraf 207 b, der den "Missbrauch von Jugendlichen" regelt und geschlechts- und beziehungsneutrale Strafbestimmungen mit zwei Altersgrenzen - 16 und 18 Jahre - bringt. Demnach können Erwachsene, die mit unter 18-Jährigen Sex gegen Entgelt haben oder die Zwangslage unter 16-Jähriger ausnutzen, mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Das Ausnutzen mangelnder Reife bis zu 16-Jähriger durch altersbedingte Überlegenheit ist mit bis zu einem Jahr Haft bedroht.Der nun auslaufende Paragraf 209 hatte für gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Männern ein Schutzalter von 18 Jahren vorgesehen, unter Frauen galt ein Schutzalter von 14 Jahren.
Der Vorsitzende der Initiative Sozialismus & Homosexualität (SoHo), Günther Tolar, zeigte sich zwar erfreut über das Fallen des 209er, doch trete gleichzeitig mit dem 207b "jene schwammige Verschärfung des Sexualstrafrechts für alle hetero- und homosexuellen Jugendlichen in Kraft, die von ÖVP und FPÖ ohne Begutachtungsverfahren und ohne die Einholung von Expertenmeinungen noch schnell vor der Sommerpause durch den Nationalrat gepeitscht wurde". (DER STANDARD, Printausgabe 14.08.2002)