Anti-Mafia-Ermittler warnen vor Berlusconis Justizreform
Neues Gesetz gefährdet angeblich Geheimhaltung von Ermittlungen
Redaktion
,
Rom - Die italienischen Anti-Mafia-Ermittler sprechen sich
entschieden gegen die Pläne der Regierung Berlusconi zur Justizreform
aus. Laut einem umstrittenen Punkt des Reformprojekts, über das
derzeit in Rom heftig debattiert wird, müssen die Ermittler einem
Verdächtigen bereits in der ersten Phase der Ermittlungen mitteilen,
dass eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet worden ist. Die
Staatsanwälte befürchten, dass die Anti-Mafia-Ermittlungen dadurch in
der entscheidenden Anfangsphase nicht mehr geheim blieben, was die
Arbeit der Justizbehörden wesentlich erschweren würde.
"Berlusconi will den Kampf gegen die Mafia lahm legen. Man will
die Staatsanwälte bei ihren Ermittlungen behindern", sagte der
Fraktionschef der Linksdemokraten in der parlamentarischen
Antimafia-Kommission, Giuseppe Lumia. Die Mitte-Rechts-Koalition
erwiderte die Stellungnahme der Mafiajäger mit einem Vorwurf an die
Opposition, eine "absurde Desinformationskampagne" zu betreiben. "Es
ist ein Recht des Angeklagten, zu wissen, dass gegen ihn ermittelt
wird", erklärte der Verfasser des umstrittenen Gesetzprojekts,
Giancarlo Pittelli, Abgeordneter der Forza Italia. Seiner Ansicht
nach werde sich im italienischen Justizsystem durch diese Reform kaum
etwas ändern.
Die Reform des Justizwesens sorgt in Italien seit Monaten für
Zündstoff. Tausende Gegner von Regierungschef Silvio Berlusconi
gingen vor zwei Wochen auf die Straße, um gegen einen Gesetzesentwurf
zu protestieren, der laut Opposition für den Regierungschef wie
maßgeschneidert wäre. Ein gegen Berlusconi in Mailand laufender
Korruptionsprozess könnte dadurch nämlich erheblich verzögert werden.
Nach dem Gesetz, das die Regierungsparteien im September unbedingt
durchbringen wollen, kann ein Angeklagter künftig einen neuen Prozess
in einer anderen Stadt verlangen, indem er die Unvoreingenommenheit
der Richter anzweifelt. Das Höchstgericht müsste dann über den Antrag
des Angeklagten entscheiden. (APA)
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