Forschungspolitik
Abkommen von Rio - Klima, Wüste, Vielfalt
Hamburg - Auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro
vereinbarten die Teilnehmer unter anderem Konventionen zum Arten- und
Klimaschutz sowie eine Erklärung gegen das Vordringen der Wüsten. Die
Erwartungen der meisten Teilnehmer sind bis heute bei weitem nicht
erfüllt. Als "Paradepferd" gelten die Klimaverhandlungen, auch wenn
das Kyoto-Protokoll nicht wie geplant bis zum Weltgipfel von
Johannesburg in Kraft getreten ist.KLIMASCHUTZ-KONVENTION
: Ziel der Vereinbarung ist, den Ausstoß der
Treibhausgase derart zu vermindern, dass sich Mensch und Ökosysteme
"auf natürliche Weise" den Klimaänderungen anpassen können. Als
ersten Schritt verpflichteten sich die Industriestaaten 1997 im
japanischen Kyoto, ihre wesentlichen Treibhausgase bis 2010 im
Vergleich zu 1990 um rund fünf Prozent zu reduzieren. Auf welchen
Wegen dies geschehen soll, blieb jahrelang umstritten. So scheiterte
die Klimakonferenz in Den Haag (2000) vor allem daran, dass sich die
USA, Japan und weitere Länder großzügig ihre Forstwirtschaft als
Klimaschutz-Beitrag anrechnen lassen wollten.
Ein konkretes Regelwerk zum Kyoto-Protokoll wurde erst 2001 in
Bonn und Marrakesch vereinbart, nachdem die USA den Verhandlungen den
Rücken gekehrt hatten. Das Protokoll wird erst gültig, wenn es
Industrieländer ratifizieren, die zusammen mindestens 55 Prozent der
Kohlendioxidemissionen von 1990 ausgestoßen haben. Damit war bereits
in Kyoto festgelegt worden, dass die USA dazu nicht nötig sind.
Nachdem die EU, Japan und weitere Staaten das Protokoll ratifiziert
haben, fehlt noch Russland, damit es in Kraft tritt.
BIODIVERSITÄTS-KONVENTION
: Ziel des "Übereinkommens über
biologische Vielfalt" (CBD) ist der weltweite Schutz der Tier- und
Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume. Die Industrienationen
versprachen nicht nur, eine biologische Verödung im eigenen Land zu
verhindern, sondern auch, die Entwicklungsländer bei der Umsetzung
der Ziele zu unterstützen.
Wichtigstes Ergebnis ist bislang das in Cartagena (Kolumbien/1999)
und Montreal (Kanada/2000) ausgehandelte Protokoll zur Biologischen
Sicherheit. Das "BIOSAFETY-PROTOKOLL" regelt den Handel mit
gentechnisch veränderten Organismen wie Saatgut oder Pflanzen. Die
Vereinbarung erlaubt es Staaten, vorsorglich Importverbote zu
verhängen, auch wenn kein Beweis für schädliche Wirkungen von
genmanipulierten Substanzen auf Mensch oder Umwelt erbracht ist. Es
tritt in Kraft, wenn es 50 Staaten in ihre staatlichen Regelungen
aufgenommen haben. Bisher lang wurde es aber erst von 23 Staaten
ratifiziert, darunter Österreich.
Auf dem so genannten Urwaldgipfel im April 2002 in Den Haag sagten
die Teilnehmer unverbindlich zu, das weltweite Aussterben von
Pflanzen und Tieren bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Sie vereinbarten
auch ein 26 Punkte umfassendes Arbeitsprogramm zum Schutz aller
Wälder und für eine naturverträgliche Nutzung der Holzvorräte.
Umweltschützer kritisierten, dass dies bei weitem nicht ausreiche, um
die globale Vernichtung der Wälder zu stoppen. Zudem gebe es keine
internationalen Schutz-Schwerpunkte vor, die Finanzierung sei unklar.
In Den Haag wurden zudem die "BONNER RICHTLINIEN" von 2001
angenommen. Sie regeln die Nutzung von Genen sowie die Verteilung der
wirtschaftlichen Vorteile daraus zwischen Industrie- und
Entwicklungsländern.
WÜSTEN-KONVENTION
: Der Verhandlungsstand zur Bekämpfung der Wüsten
liegt weit hinter den Vereinbarungen zum Klima oder Artenschutz
zurück. Die "Konvention zur Bekämpfung der Desertifikation" (CCD)
wurde erst 1994 verabschiedet. Doch in konkrete und bindende
Verpflichtungen der Industrieländer ist sie noch nicht umgesetzt. Sie
soll eine nachhaltige Entwicklung in den von Trockenheit betroffenen
Ländern fördern - insbesondere in Afrika. Auf der Wüsten-Konferenz
2001 in Bonn beklagten die Entwicklungsländer, die Vereinbarung werde
trotz der weltweiten Probleme von Verödung und Trockenheit nur als
"Konvention zweiter Klasse" behandelt.
(APA/dpa)