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"Gedenk"-marsch 1998

APA/EPA/Str
Bayreuth/München - Der deutsche Rechtsextremisten-Aufmarsch zum 15. Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß an diesem Samstag in Nordbayern darf jetzt doch stattfinden. Am Freitag genehmigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Demonstration. Wie im Vorjahr kippten die Richter das Urteil der Vorinstanz. Diese hatte das von den Behörden verhängte Demonstrationsverbot bestätigt. Jetzt darf die "Gedenkveranstaltung" in der Stadt Wunsiedel stattfinden. Der 1987 gestorbene Heß ist dort begraben. Zur Begründung seines Urteils erklärte der Verwaltungsgerichtshof in München, die geplante Kundgebung an sich sei noch keine strafbare Verherrlichung des Nationalsozialismus. Die vorliegenden Erkenntnisse ließen keine Prognose zu, dass Rechtsverstöße begangen würden. "Heß galt als Symbolfigur des `Dritten Reichs´" Die Vorinstanz hatte dies anders gesehen und am Mittwoch erklärt, der Charakter der Veranstaltung bedeute eine Glorifizierung von Rudolf Heß als Symbolfigur des "Dritten Reiches". Dies bedeute eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wegen Verherrlichung des Nationalsozialismus. Zudem seien Straftaten wie die Verwendung Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Volksverhetzung zu erwarten. Ein Märtyer der Rechtsextremen Heß wird in der rechten Szene als Märtyrer verehrt. Hitlers langjähriger Weggefährte hatte sich im Alter von 93 Jahren im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Berlin das Leben genommen. Wunsiedel wurde später zum Wallfahrtsort rechtsextremer Kreise. Seit 1991 wurden dann Demonstrationen im Umfeld des Heß-Todestages verboten. Im vergangenen Jahr erstritten die Veranstalter erstmals eine Genehmigung. 600 Rechtsextremisten zogen durch Wunsiedel. Heß war 1941 in einer spektakulären Aktion nach Großbritannien geflogen, um auf eigene Faust einen Separatfrieden auszuhandeln. 1946 wurde er bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen zu lebenslanger Haft verurteilt. (APA/dpa)