Düsseldorf - Die Altaktionäre der früheren Mannesmann AG erhalten für ihren zwangsweisen Ausschluss eine höhere Barabfindung. Der auf der Hauptversammlung der Vodafone AG beschlossene Betrag sei durch einen gerichtlichen Vergleich um 10,60 Euro auf 228,51 Euro je Aktie erhöht worden, teilte Vodafone am Freitag in Düsseldorf mit. Gegen den Beschluss der Hauptversammlung waren Aktionäre mit Anfechtungsklagen vorgegangen. Mit dem Vergleich seien diese jetzt hinfällig geworden. (dpa)