Ökologie
Land Tirol erinnert Gemeinden an "Hochwasser-Pflichten"
Schutzwasserbauten regelmäßig überprüfen
Innsbruck - Das Land Tirol hat am Mittwoch die Gemeinden an
ihre "Hochwasser-Pflichten" erinnert. Schutzwasserbauten müssten
regelmäßig auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft werden. Außerdem
sei in den kommunalen Bebauungsplänen ein "Respektabstand" zum
Gewässer zu berücksichtigen. Auch die aufwendigsten Schutzbauten nützen nicht, wenn sie im
Ereignisfall infolge vernachlässigter Instandhaltung den
Wasserangriffen nicht mehr standhalten oder wenn infolge des zu
üppigen Bewuchses der Durchflussquerschnitt für den dafür berechneten
Hochwasserabfluss nicht mehr gewährleistet ist, warnte Viktor Hofer,
Vorstand der Landesabteilung Wasserwirtschaft. Um die Einschränkung
der Nutzungsansprüche an den gewässernahen Raum zu erreichen, müsse
daher die Hochwassergefahr als realer Bestandteil der natürlichen
Lebensbedingungen am Gewässer immer wieder von Neuem ins Bewusstsein
der Bürger gerückt werden.
Im Falle von Schäden an Dritten infolge nicht konsensgemäßer
Wartung, Überwachung und Instandhaltung solcher Schutzbauten könnten
die Erhaltungsverpflichteten, also letzten Endes die Bürgermeister,
auch straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
"Mittlerweile liegen bereits Gerichtsurteile vor, die auf Grund von
Unterlassungen solcher Verpflichtungen gefällt worden sind, dazu
zählen auch Absturzsicherungen, Abdeckplatten von Ufermauern sowie
die Freihaltung des Durchflussprofiles von abflusshinderndem
Bewuchs", erklärte Hofer.
In den Tiroler Siedlungsgebieten sei der Hochwasserschutz gegen
100-jährliche Hochwasserereignisse ausgelegt. Das bedeute, dass nach
statistischen Berechnungsmethoden mit einem solchen Ereignis einmal
in 100 Jahren gerechnet werden müsse. Das heiße aber nicht, dass ein
solches Hochwasser nur alle 100 Jahre einmal auftritt, es könne auch
mehrmals hintereinander und auch mehrmals innerhalb eines Jahres
auftreten. (APA)