Innsbruck - Das Land Tirol hat am Mittwoch die Gemeinden an ihre "Hochwasser-Pflichten" erinnert. Schutzwasserbauten müssten regelmäßig auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft werden. Außerdem sei in den kommunalen Bebauungsplänen ein "Respektabstand" zum Gewässer zu berücksichtigen. Auch die aufwendigsten Schutzbauten nützen nicht, wenn sie im Ereignisfall infolge vernachlässigter Instandhaltung den Wasserangriffen nicht mehr standhalten oder wenn infolge des zu üppigen Bewuchses der Durchflussquerschnitt für den dafür berechneten Hochwasserabfluss nicht mehr gewährleistet ist, warnte Viktor Hofer, Vorstand der Landesabteilung Wasserwirtschaft. Um die Einschränkung der Nutzungsansprüche an den gewässernahen Raum zu erreichen, müsse daher die Hochwassergefahr als realer Bestandteil der natürlichen Lebensbedingungen am Gewässer immer wieder von Neuem ins Bewusstsein der Bürger gerückt werden. Im Falle von Schäden an Dritten infolge nicht konsensgemäßer Wartung, Überwachung und Instandhaltung solcher Schutzbauten könnten die Erhaltungsverpflichteten, also letzten Endes die Bürgermeister, auch straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. "Mittlerweile liegen bereits Gerichtsurteile vor, die auf Grund von Unterlassungen solcher Verpflichtungen gefällt worden sind, dazu zählen auch Absturzsicherungen, Abdeckplatten von Ufermauern sowie die Freihaltung des Durchflussprofiles von abflusshinderndem Bewuchs", erklärte Hofer. In den Tiroler Siedlungsgebieten sei der Hochwasserschutz gegen 100-jährliche Hochwasserereignisse ausgelegt. Das bedeute, dass nach statistischen Berechnungsmethoden mit einem solchen Ereignis einmal in 100 Jahren gerechnet werden müsse. Das heiße aber nicht, dass ein solches Hochwasser nur alle 100 Jahre einmal auftritt, es könne auch mehrmals hintereinander und auch mehrmals innerhalb eines Jahres auftreten. (APA)