Ökologie
Gemeindebund wehrt sich gegen Raumplanungs -Vorwürfe
Überprüfungen der Flächenwidmungspläne sind geplant
Wien - Gegen die Vorwürfe von einigen Raumplanern, wonach
Bürgermeister wissentlich und vorsätzlich den Bau von Privathäusern
und Betrieben in hochwassergefährdeten Gebieten zugelassen haben
sollen, wehrte sich der Österreichische Gemeindebund. "Unangemessen und unangebracht sind diese
pauschalen Unterstellungen und aufs heftigste zurückzuweisen",
erklärte der Generalsekretär der Vereinigung, Robert Hink.Vorwürfe
Es handle sich um taktlose und unangebrachte Vorwürfe und
Untergriffe, wenn gerade jene Gebietskörperschaften ins Zwielicht
gezogen werden, die mit all ihren verfügbaren Mitteln und Kräften
einen Neuanfang nach dieser Jahrhundertkatastrophe bewältigen müssen,
hieß es. Zusammenhalt und Vertrauen in die örtliche Gemeinschaft und
ihre Entscheidungsträger stellen laut Hink die Grundlage des
Wiederaufbaus dar.
Gemeinderecht
Sowohl die örtliche Raumplanung als auch der Vollzug des örtlichen
Baurechts seien Gemeindesache im eigenen Wirkungsbereich, erläuterte
der Gemeindebund die Vorgehensweise. Bei der Wahrnehmung können auch
Sachverständige beigezogen werden. Bei den Verfahren zur Erstellung
von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, aber auch im Bauverfahren
nimmt der Schutz vor Gefährdungen durch Hochwasser, Lawinen oder
Muren eine zentrale Rolle ein.
Überschwemmungen auch bei sanfter Raumplanung
"Die bestmögliche und nachhaltige Sicherung und Nutzung dieses
Lebensraumes innerhalb der Gemeindegrenzen stellt eine der
schwierigsten, gleichzeitig aber auch wichtigsten Aufgaben der
kommunalen Selbstverwaltung dar", so Hink. Es sei von Raumplanern
unbestritten, dass auch bei einer noch so zurückhaltenden
Flächenwidmung viele Überschwemmungen bei diesem
Jahrhunderthochwasser nicht gänzlich beherrschbar gewesen wären.
Zudem bestehe in vielen Regionen wegen der räumlichen Gegebenheiten
nur ein eng beschränkter Siedlungsraum.
Es sei aber damit zu rechnen, dass in den betroffenen Regionen
sowohl in der örtlichen als auch der überörtlichen Raumplanung nicht
nur neue Erkenntnisse verarbeitet werden, sondern auch Überprüfungen
der Flächenwidmungspläne vorgenommen werden müssen, erklärte Hink.
Eine Kompetenzdiskussion über die örtliche Bau- und Planungskompetenz
vom Zaun brechen zu wollen sei aber völlig verfehlt. (APA)