Wien - Gegen die Vorwürfe von einigen Raumplanern, wonach Bürgermeister wissentlich und vorsätzlich den Bau von Privathäusern und Betrieben in hochwassergefährdeten Gebieten zugelassen haben sollen, wehrte sich der Österreichische Gemeindebund. "Unangemessen und unangebracht sind diese pauschalen Unterstellungen und aufs heftigste zurückzuweisen", erklärte der Generalsekretär der Vereinigung, Robert Hink.Vorwürfe Es handle sich um taktlose und unangebrachte Vorwürfe und Untergriffe, wenn gerade jene Gebietskörperschaften ins Zwielicht gezogen werden, die mit all ihren verfügbaren Mitteln und Kräften einen Neuanfang nach dieser Jahrhundertkatastrophe bewältigen müssen, hieß es. Zusammenhalt und Vertrauen in die örtliche Gemeinschaft und ihre Entscheidungsträger stellen laut Hink die Grundlage des Wiederaufbaus dar. Gemeinderecht Sowohl die örtliche Raumplanung als auch der Vollzug des örtlichen Baurechts seien Gemeindesache im eigenen Wirkungsbereich, erläuterte der Gemeindebund die Vorgehensweise. Bei der Wahrnehmung können auch Sachverständige beigezogen werden. Bei den Verfahren zur Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, aber auch im Bauverfahren nimmt der Schutz vor Gefährdungen durch Hochwasser, Lawinen oder Muren eine zentrale Rolle ein. Überschwemmungen auch bei sanfter Raumplanung "Die bestmögliche und nachhaltige Sicherung und Nutzung dieses Lebensraumes innerhalb der Gemeindegrenzen stellt eine der schwierigsten, gleichzeitig aber auch wichtigsten Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung dar", so Hink. Es sei von Raumplanern unbestritten, dass auch bei einer noch so zurückhaltenden Flächenwidmung viele Überschwemmungen bei diesem Jahrhunderthochwasser nicht gänzlich beherrschbar gewesen wären. Zudem bestehe in vielen Regionen wegen der räumlichen Gegebenheiten nur ein eng beschränkter Siedlungsraum. Es sei aber damit zu rechnen, dass in den betroffenen Regionen sowohl in der örtlichen als auch der überörtlichen Raumplanung nicht nur neue Erkenntnisse verarbeitet werden, sondern auch Überprüfungen der Flächenwidmungspläne vorgenommen werden müssen, erklärte Hink. Eine Kompetenzdiskussion über die örtliche Bau- und Planungskompetenz vom Zaun brechen zu wollen sei aber völlig verfehlt. (APA)