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ÖGB zu Hartz-Plan: Kein Modell für Österreich
ÖGB zu Hartz-Plan: Kein Modell für Österreich
Eigenständiger Weg muss weiterentwickelt werden Wien (ÖGB). "Wir müssen unseren eigenständigen Weg
weiterentwickeln. Der Hartz-Plan ist kein Modell für Österreich",
stellte der Leitende Sekretär des ÖGB, Dr. Richard Leutner, zu den
Plänen der sogenannten Hartz-Kommission in Deutschland fest. Um die
Situation auf dem österreichischen Arbeitsmarkt nachhaltig zu
verbessern, so Leutner, sei ein Paket aus wirtschaftlichen,
steuerlichen und bildungspolitischen Maßnahmen notwendig.++++
Trotz der dramatischen Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den
vergangenen Monaten stehe Österreich im Gegensatz zu Deutschland viel
besser da, erklärt der Leitende Sekretär des ÖGB. Aber auch in den
Detailfragen bestünden entscheidende Unterschiede zu unserem
Nachbarn. So betrage die durchschnittliche Vermittlungsdauer in
Deutschland aktuell 33 Wochen, in Österreich 15 Wochen.
Was die Kooperation mit privaten Arbeitsvermittlern betreffe meint
Leutner: "Das gibt es bei uns bereits. Eine weitere Intensivierung
wäre kontraproduktiv. Ausßerdem müssten die Privaten Vermittler in
diesem Fall ihr Vermittlungsnetz bekannt geben. Dazu sind sie aber
bislang nicht bereit." In Österreich seien auch die Bedingungen für
Zeitarbeit bzw. Arbeitskräfteverleih klarer und einfacher geregelt.
Seit März 2002 gibt es auch für die ArbeiterInnen einen eigenen
Kollektivvertrag. Und die Gründung eigener Argenturen durch das AMS
wäre mit enormen Administrationskosten verbunden.
Mehr kosten als nützen würde auch der Kombilohn. Leutner: "Um eine
wirksame Entlastung des Arbeitsmarktes zu erreichen müssten 73.000
Euro pro Jahr und pro Person ausgegeben werden. Das ist kaum zu
finanzieren. Auch hier sollten wir beim österreichischen Weg der
Einstellungsbeihilfen für Menschen mit sogenannten
Vermittlungshindernissen bleiben."
Eine Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen lehnt der Leitende
Sekretär des ÖGB ab. Leutner: "Wir haben hier bereits sehr
restriktive Bestimmungen. Der beste Beweis dafür sind die Zigtausend
Sperren des Arbeitslosengeldes jedes Jahr." Eine Verbesserung der
Vermittlung müsse vielmehr mit dem Recht auf Weiterbildung erreicht
werden.(ff)
ÖGB, 16. August 2002 Nr. 652
Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Franz Fischill
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