Einen vermutlich aussichtslosen Kampf gegen den Verband der US-Musikindustrie (RIAA ) führt der US-Provider Verizon . Der Provider verweigerte der Musik-Industrie die Herausgabe von Informationen über einen seiner Kunden und beruft sich auf den Datenschutz. Urheberrechtlich geschütztes Material Die RIAA vermutet, dass dieser Kunde in großem Stil urheberrechtlich geschützte Materialien illegal angeboten haben soll. Laut amerikanischen Medienberichten ist dies ein erster Schritt nun einzelne User so genannter P2P-Netzwerke zu belangen. Um diesen Kunden allerdings vor Gericht zu bekommen, hat der Verband den Provider über den vermeintlichen Tatbestand informiert und die Herausgabe der Kundeninformationen verlangt. Eine entsprechende gerichtliche Anordnung auf Herausgabe der Daten wurde bereits am 24. Juli erlassen. DMCA vs. Datenschutz Verizon will dieser Anordnung allerdings nicht nachkommen und will den Rechtsweg beschreiten. Dadurch soll der Schutz der Kundendaten, der in der Privacy Policy des Providers versprochen wird, gesichert werden. Insider halten es auch für wahrscheinlich, dass Verizon nicht nur diesen Kunden und seine Daten schützen will, sondern größeres plant. Die RIAA beruft sich auf den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und durch ein Gerichtsverfahren könnte das umstrittene Gesetz erneut auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft werden. Provider und Kundendaten Der DMCA trat im Jahr 1998 in Kraft und gibt der Urheberrechtsindustrie äußerst weitreichende Rechte. Bislang wurde allerdings noch kein Verfahren eingeleitet, in dem dieses Gesetzespaket auf Herz und Nieren geprüft werden konnte. Insider werten die Verizon-Weigerung als erstes Indiz für ein solches Verfahren. Viele Amerikaner sehen in der gesetzlich angeordneten Herausgabe ihrer Daten eine schwere Verletzung der Privatsphäre und fürchten Sanktionen. In Europa ist die Situation in vielen Ländern ohnehin anders, da im Fall einer richterlichen (oder staatsanwaltlichen) Anordnung der Datenschutz einfach aufgehoben werden würde.(red)