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Nachdem noch vor zwei Wochen der Erfolg des Volksbegehrens zur Abschaffung der Abfangjäger von Regierungsseite herunter-geredet und eine Volksabstimmung vor allem mit der Begründung abgelehnt wurde, die österreichische Verfassung schreibe vor, dass auch eine wirksame Luftraumverteidigung stattzufinden habe, erhielt die Jetdiskussion im Zuge der jüngsten Umweltkatastrophe in Österreich neuen Auftrieb. Noch am Montag hat FP-Klubobmann Peter Westenthaler (in Wiederholung entsprechender Äußerungen von Vizekanzlerin Riess-Passer) im Fernsehen erklärt, dass der Kauf der Abfangjäger mit der Entschädigung von Flutopfern nichts zu tun habe, da die ersten Zahlungen für die Eurofighter erst im Jahr 2005 anfallen und dieses Geld daher den Opfern nicht jetzt zugute kommen könne. Dennoch beschloss die Regierung am 16. August 2002, die Zahl der bestellten Flugzeuge von 24 auf 18 zu reduzieren. Diffuse Ankündigungspolitik Bundeskanzler Schüssel begründete den Beschluss damit, dass Opferhilfe und Katastrophenschutz durch das Bundesheer Vorrang habe. Wieso eine Reduktion der Fluggeräte nun doch schon jetzt den Opfern zugute kommen soll, bleibt allerdings angesichts der Erklärung der Vizekanzlerin unklar. An dieser Stelle muss der Behauptung widersprochen werden, dass Art. 9a B-VG Vorschriften über die Art der Landesverteidigung macht. Die Verfassung verpflichtet die Republik zur "umfassenden Landesverteidigung", von Luftraumverteidigung oder von bestimmtem Kriegsmaterial ist nirgendwo die Rede. Dazu kommt, dass es immer noch eine Frage der Abwägung im Spannungsfeld von Grundrechten bleibt, welcher Schutz einem Staat im Moment wichtiger ist. Verpflichtung zum Hochwasserschutz Die österreichische Verfassung garantiert ebenso wie Art. 2 der Menschenrechtskonvention grundsätzlich den Schutz des Lebens. Daraus ergibt sich auch die Pflicht zur Vermeidung von Katastrophen durch Überschwemmungen. Diese Pflicht steht auf gleicher Stufe wie die Landesverteidigung. Gemäß Art. 10 Abs. 1 Z. 10 B-VG ist der Bund zur Erlassung von Rechtsvorschriften unter anderem zum Zwecke der unschädlichen Ableitung von Hochfluten zuständig. Nach den einschlägigen Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes (§ 38) besteht eine Verpflichtung zur Herstellung besonderer baulicher Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses und zum Schutz vor Hochfluten, weiters dazu, die Gewässer und die Überschwemmungsgebiete so herzustellen, dass Hochfluten vermieden werden können. Die Hochwasserkatastrophe hat nun eindringlich vorgeführt, dass der Schutz vor Überschwemmungen - mit Ausnahme des Vorzeigebeispiels Wien -, völlig unzureichend ist. Die Bürger haben daher nicht nur Anspruch auf absoluten Schadensersatz, sondern auch darauf, vom Staat Vorsorgeeinrichtungen gegen künftiges Hochwasser zu verlangen. Hochwasserschutz statt Eurofighter Dabei wäre es sowohl verfassungsrechtlich zulässig als auch budgetpolitisch sinnvoll, die geplanten mindestens zwei Milliarden Euro statt für Eurofighter für die Errichtung von Schutzdämmen und Entlastungsrinnen zu verwenden: Dieses mehrjährige Bauprogramm löst eine Zahlungspflicht auch nur sukzessive aus, sodass Geldmittel nicht eher benötigt werden als für die geplanten Kampfjets. Das Riess-Passer- beziehungsweise Westenthaler-Argument zieht hier nicht. So wie bei den Flugzeugkompensationsgeschäften bleibt das ganze Geld für die Errichtung von Schutzbauten selbstverständlich in Österreich und kommt ausschließlich unseren Bürgern zugute: Das Projekt sichert Arbeitsplätze und belebt budgetwirksam die Wirtschaft. Ob die Auto- oder die österreichische Bauwirtschaft gefördert wird, bleibt für die Arbeitslosenstatistik neutral. Und die Wortmeldung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (gemünzt auf die Ausgaben für "Eurofighter") im STANDARD vom 3. Juli 2002 kann auch bei Ausgaben für Hochwassersicherung so stehen bleiben: "Es war letztlich eine Investition in die Zukunft." (DER STANDARD Print-Ausgabe, 23.8.2002)