Österreich
Graz: Dreizehn Jahre Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung
47-Jähriger legte ein Geständnis ab
Graz - 13 Jahre Haft wegen absichtlicher schwerer
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang: so lautete Donnerstag Abend
das Urteil im Mordprozess gegen Karl K. vor dem Grazer
Straflandesgericht. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit,
der Staatsanwalt legte wegen Nichtigkeit Berufung ein. Das Urteil ist
daher nicht rechtskräftig. Der 47-jährige Grazer legte Donnerstagnachmittag doch noch ein
Geständnis vor Gericht ab. Ausschlaggebend dürften die Aussagen der
ermittelnden Beamten gewesen sein, die als Zeugen ausgesagt hatten.
Auf die Frage des Richters, warum dies erst nach Stunden der Fall
war, sagte Karl K., er wolle "reinen Tisch machen."
Ausgerastet
In seinem Geständnis gab K. schließlich zu, "ausgerastet" zu sein,
nachdem das spätere Opfer seine Freundin "begrapscht" und mit den
Worten "Ich krieg' sie auch noch" in seinen Augen lächerlich gemacht
habe. Das Opfer, Walter F., habe er nur verletzen, aber nicht töten
wollen. "Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen", so der
Angeklagte.
Die Auseinandersetzung, die für den 36-jährigen Walter S. aus
Feldbach mit einem tödlichen Herzstich endete, ereignete sich am 11.
Jänner d. J. in einem Cafe in Graz Eggenberg. Der Oststeirer war mit
dem Angeklagten, dem 47 Jahre alten Karl K. und seinen zwei
Begleitern in Streit geraten, weil der nunmehrige Hauptangeklagte ihm
angeblich eine Zigarettenpackung mit Marihuana gestohlen hatte. Der
vorerst verbale Disput endete mit einem tödlichen Messerstich.
Weil der Getötete den Angeklagten wegen der Zigaretten angeblich
immer weiter bedrängt hatte und schließlich auch auf die Freundin von
K. losgegangen sein soll, dürfte er laut Staatsanwaltschaft "rot"
gesehen haben. Er stach mit einem 20 Zentimeter langen Klappmesser
auf den Feldbacher ein, nachdem er ihm zuvor ins Gesicht geschlagen
hatte. Karl K., ist 23 Mal vorbestraft hat bereits 16 Jahre seines
Lebens im Gefängnis verbracht. (APA)