Dem Recht auf Information aus allgemein zugänglichen Quellen wird im Internet oft durch das Urheberrecht oder verwandte Rechtsbereiche wie das Datenbankrecht auf die Füße getreten. Die EU-Richtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 will das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte der modernen Informationsgesellschaft anpassen. In Deutschland und Österreich liegen nun Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht vor. Für Internet-Suchdienste wie Paperboy.de und NewsClub.de könnten sie die Rettung in letzter Sekunde bedeuten. Generell werden die Neuregelungen des Urheberrechts richtungsweisend für die Entwicklung des Internets als Informationsquelle und die Art und Weise, wie der User die Informationen dort findet, sein. "Deep-Linking" Paperboy.de ist ein Suchdienst für Zeitungsnachrichten im Internet, der den Usern das Auffinden von Artikeln anhand von individuellen Suchkriterien erleichtert. Ähnlich wie auch andere Suchmaschinen listet der Dienst die Ergebnisse mit einigen Stichworten auf und führt einen Link zu der jeweiligen Fundstelle an. Gefunden wird meist auf den Seiten verschiedener Online-Ausgaben diverser Printmedien. Diese sehen in der Verlinkung auf ihre Seiten eine Verletzung des Urheber- bzw. Datenbankrechts. Grund zur Klage In Paperboy.de glaubte die zum Holtzbrinck-Konzern gehörende Verlagsgruppe Handelsblatt einen Wilderer in ihrem Revier zu erkennen und klagte. Der Rechtsstreit ist mittlerweile vor dem deutschen OGH. Ähnlich verhält es sich mit der Nachrichten-Suchdienst NewsClub.de. Hier werden die Suchergebnisse in Form von Headlines wiedergegeben. Der Titel wird unverändert von der Quelle, die davor angegeben wird, übernommen und ist gleichzeitig ein so genannter "Deep Link“. Dieser öffnet die entsprechende Seite in einem eigenen Fenster mit dem Hinweis "Sie verlassen das Angebot von NewsClub.de“. Auch dieses Angebot bot einem Zeitungsverlag Grund zur Klage. Vorwürfe unbegründet Für die Betreiber der jeweiligen Suchdienste sind die Vorwürfe der Copyright-Verletzung unbegründet. Christian Kohlschütter, Betreiber von NewsClub.de, sieht bei einem Erfolg der Kläger die Existenzgrundlage aller Suchmaschinen bedroht. "Dann könnten Suchmaschinen wie Google, AltaVista und andere die Tore schließen“, erklärt Kohlschütter. Die User erhalten bei NewsClub.de die Seite direkt und unverändert vom Urheber, inklusive aller Bestandteile wie Werbeeinschaltungen. Da die verlinkten Seiten allgemein zugänglich seien, könne eine Verlinkung daher keine Urheberrechte verletzen, so Kohlschütter. Aus seiner Sicht bestehe ein Recht der User auf Information aus allgemein zugänglichen Quellen. Vorbei an den Werbebannern Suchdienste wie NewsClub.de seien den Online-Zeitungen nur deshalb ein Dorn im Auge, so Kohlschütter, weil sie die Leser von der Startseite bis zum Artikel an möglichst vielen Werbebannern vorbeiführen wollen. Auch so würden die Online-Ausgaben der Zeitungen aber durch eine Erhöhung des Traffic ihrer Seiten durch News-Suchdienste profitieren. Eine Klärung der Rechtslage erhofft Kohlschütter vom Ende Juli präsentierten Gesetzesentwurf der Bundesregierung. In Österreich wurde der entsprechende Entwurf in dieser Woche auf der Website des Justizministeriums präsentiert. Die beiden Gesetzesentwürfe sind unter folgenden Webadressen als PDF-Files erhältlich: Österreich: www.bmj.gv.at Deutschland: www.bmj.bund.de (pte)