Djerba-Attentäter telefonierte mit El-Kaida-Hintermann
BKA hat angeblich Beweise für Attas Afghanistan-Reise
Redaktion
,
New York/Hamburg - Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA)
hat einem US-Zeitungsbericht zufolge Hinweise auf einen Kontakt
zwischen dem mutmaßlichen Attentäter von Djerba und einem Hintermann
der El-Kaida-Organisation. Der Attentäter Nizar Nawar habe Stunden
vor dem Anschlag auf die Ghriba-Synagoge im April auf Djerba Khalid
Shaikh Mohammed angerufen, der von den US-Behörden als Planer der
Anschläge vom 11. September gilt, berichtete die "New York Times" am
Samstag unter Berufung auf den BKA-Präsidenten Ulrich Kersten. Dem
"Spiegel" zufolge sagte erstmals eine der mutmaßlichen
Schlüsselfiguren im deutschen Netzwerk von Osama bin Laden umfassend
über das Innenleben von El Kaida aus.
Es gebe Indizien, dass der Anschlag auf der tunesischen
Ferieninsel Djerba mit Zustimmung von El Kaida ausgeführt worden sei,
sagte Kersten der Zeitung. Bei dem Anschlag waren 21 Menschen getötet
worden, unter ihnen 14 Deutsche. Das BKA verfüge zudem über Beweise
für einen Aufenthalt des "Terrorpiloten" Mohammed Atta in
Afghanistan, sagte Kersten der "New York Times" weiter. Der
vermutliche Anführer der Flugzeugentführer vom 11. September 2001 und
zwei seiner Komplizen hätten sich von Ende 1999 bis zum Frühjahr 2000
in einem afghanischen Trainingslager des El-Kaida-Netzwerks
aufgehalten. Atta und seine zu der Zeit mit ihm in Hamburg lebenden
Komplizen Marwan al-Shehhi und Ziad al-Jarrah seien zur gleichen Zeit
in Afghanistan gewesen. Offen sei, ob sie sich dort gemeinsam
aufgehalten hätten, wurde Kersten von der Zeitung zitiert.
Komplizen
Auch zwei weitere mutmaßliche Komplizen, Ramzi bin al-Shibh und
Said Bahaji, waren den Angaben zufolge zum gleichen Zeitraum in
Afghanistan. Beide tauchten jedoch kurz vor den Anschlägen vom 11.
September unter. Die US-Bundespolizei FBI vermutet, dass alle 19
Flugzeugentführer in afghanischen El-Kaida-Camps trainiert wurden.
Wie der "Spiegel" in seiner jüngsten Ausgabe berichtet, hilft der
im April festgenommene 25-jährige Shadi A., der als einer der
führenden Köpfe der zu El Kaida zählenden Organisation El Tawhid
gilt, dem BKA als bisher wichtigster Zeuge in der
Terrorismusbekämpfung. Der Mann, der laut "Spiegel" 1999 in
Afghanistan gewesen sein und dort als Leibwächter von Bin Laden
gedient haben will, habe Ramzi bin al-Shibh als engen Vertrauten des
El-Kaida-Führers bezeichnet. Bin al-Shib habe direkt einem
Stellvertreter von Bin Laden unterstanden und in Afghanistan den
Decknamen "Obeida" getragen. Der in den USA angeklagte Zacarias
Moussaoui, der im Verdacht steht, als 20. Attentäter eingeplant
gewesen zu sein, habe in Afghanistan die Neuankömmlinge betreut.
Anschläge auf jüdische und israelische Einrichtungen geplant
Shadi A. hat dem "Spiegel" zufolge auch gestanden, dass seine
Organisation Anschläge auf jüdische und israelische Einrichtungen
geplant habe. Den Auftrag dazu habe er persönlich von einem von Bin
Ladens Kampfkommandanten erhalten.
Laut "Focus" werfen Studentenvertreter der Technischen Universität
Hamburg dem BKA vor, bei den Ermittlungen gegen die Hamburger Zelle
von Mohammed Atta wichtiges Material ignoriert zu haben. Peter
Stählin vom Allgemeinen Studentenaussschuss (AStA), sagte dem
Magazin, in den Schränken der Studentenvertretung lagerten sechs
Kartons mit Materialien der 1999 von Atta gegründeten Islam AG.
Darunter befinde sich eine Abhandlung des islamistischen
Scharfmachers und Bin-Laden-Mentors Abdallah Azzam zum Heiligen
Krieg. Die Fahnder hätten trotz wiederholter Hinweise kein Interesse
an dem Material bekundet. Ein BKA-Sprecher bestritt gegenüber Focus
die Ermittlungspanne. Zwei Kartons seien "inspiziert und alle
verfahrtensrelevanten Gegenstände sichergestellt" worden.(APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.