Berlin - Das Flutopfer-Solidaritätsgesetz ist am Montag von der deutschen Bundesregierung eingebracht worden. Dies teilte ein Regierungssprecher in Berlin mit. Zuvor hatte Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye in Berlin erklärt, dass das Gesetz im Umlaufverfahren verabschiedet werde, da am Mittwoch keine Kabinettssitzung stattfindet. Für die erste Lesung des Gesetzes wurde für Donnerstag eine Sondersitzung des Bundestages einberufen. Voraussichtlich verabschiedet wird das Gesetz vom Parlament bei den Haushaltsberatungen am 12. und 13. September, anschließend muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sagte in Berlin, er gehe davon aus, dass diese Sitzung "unverzüglich" stattfinden werde. Die Union hat bereits ihre Zustimmung in dem Ländergremium angekündigt, in dem Rot-Grün keine Mehrheit hat. Auf die Frage, warum der Gesetzentwurf wie von der Union gefordert nicht bereits in dieser Woche auch in zweiter und dritter Lesung gelesen und verabschiedet werde, sagte Schröder: "Von mir aus gesehen spricht nichts dagegen." Er wolle sich aber nicht in die Terminplanung des Bundestages einmischen. Zu der Vergabe der Bundesmittel sagte der Kanzler weiter, die Bundesregierung werde sich mit den Ländern zusammensetzen, um einen geeigneten Modus zu finden. Mit dem Solidaritätsgesetz soll die geplante Verschiebung der nächsten Stufe der Steuerreform um ein Jahr umgesetzt werden. Dadurch sollen knapp sieben Milliarden Euro freiwerden. Insgesamt stehen mit den sonstigen Bundesmitteln und den 1,2 Milliarden Euro aus EU-Strukturfonds laut Bundesregierung somit rund 9,8 Milliarden Euro für das Hilfsprogramm zur Verfügung.(APA/dpa)