Georgischer Präsident aber gegen Bruch mit großem Nachbarn - Russland erwägt Untersuchungskommission nach Luftangriff
Redaktion
,
Matani/Moskau - Der georgische Präsident Eduard
Schewardnadse hat schwere Vorwürfe an die Adresse Russlands erhoben.
Die Bombardierung des georgischen Pankisi-Tals durch russische
Kampfflugzeuge vor wenigen Tagen sei ein "Verbrechen an den Menschen
in Georgien" gewesen, sagte Schewardnadse am Dienstag bei der
Trauerfeier für einen 74-jährigen Georgier im Dorf Matani. Dieser war
nach georgischen Angaben am Freitag bei einem russischen Luftangriff
getötet worden. Ein Sprecher des russischen Außenministeriums sagte
indes am Dienstag, Russland halte den georgischen Vorschlag einer
gemeinsamen Kommission zur Untersuchung des umstrittenen Luftangriffs
für überlegenswert.
"Wir verurteilen nicht das russische Volk als Ganzes, sondern die
Menschen, die den Befehl für diese Bombardierungen gaben", sagte
Schewardnadse. Bei der Inspektion georgischer Truppen im Tal schloss
der Staatschef zugleich einen Bruch mit Russland und einen Rückzug
aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) aus. Dies war einen
Tag zuvor vom Parlament in Tiflis gefordert worden.
Moskau zufolge halten sich im Pankisi-Tal hunderte
tschetschenische Rebellen auf, die für die Unabhängigkeit der
Kaukasusrepublik Tschetschenien kämpfen. Nach georgischer Darstellung
gehen die Probleme in dem Gebiet dagegen vor allem auf einheimische
kriminelle Gruppen zurück. Am Sonntag waren etwa 1500 Mann der
georgischen Armee und des Innenministeriums in das Gebiet
einmarschiert, um es nach Schewardnadses Worten "von kriminellen
Gruppen zu säubern." Bisher ist bei der Militäraktion Beobachtern
zufolge noch kein einziger tschetschenischer Kämpfer festgenommen
worden. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.