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Chinesische Kläger protestieren gegen das Urteil.

Foto: APA/EPA/Tsuno
Tokio - Ein japanisches Gericht hat am Dienstag erstmals eine Klage gegen die Regierung wegen bestialischer Menschenversuche in China während des Zweiten Weltkrieges abgewiesen. 180 chinesische Opfer und Angehörige von Opfern der von der berüchtigten Einheit 731 durchgeführten Experimente mit Biowaffen hatten vor dem Tokioter Bezirksgericht eine Entschuldigung der Regierung sowie jeweils zehn Millionen Yen (86.110 Euro) Entschädigung gefordert. Die Einheit 731 der Kaiserarmee hatte damals biologische Waffen mit Cholera-, Pest- und Typhus-Erregern an Tausenden von Kriegsgefangenen getestet. Biologische Kriegführung bestätigt Das Bezirksgericht in Tokio bestätigte, dass Japan während des Zweiten Weltkriegs Biowaffen einsetzte, wies die Ansprüche der chinesischen Opfer jedoch ab. Die japanische Regierung hatte die Existenz der "Einheit 731" Jahrzehnte nach Ende des Krieges eingeräumt, Entschädigungszahlungen aber stets abgelehnt. Die "Einheit 731" wurde 1931 nach Errichtung eines Marionettenstaates durch die japanische Armee in der Mandschurei im Nordosten Chinas gegründet. Die rund 2.000 Mann starke Einheit operierte bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. Nach japanischen, chinesischen und anderen Schätzungen ist die Einheit für den Tod von bis zu 10.000 Kriegsgefangenen verantwortlich. (APA/dpa)