Finanzen & Börse
Streit um Zinsgleitklauseln: Etappensieg für VKI
Oberlandesgericht: Aufrundungsregelungen von Raiffeisenlandesbank und BA/CA in Kreditverträgen gesetzwidrig
Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im
Auftrag von Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (FP)
Verbandsklagen gegen Banken wegen der Zinsgleitklauseln führt, hat
einen weiteren Etappensieg erreicht. Nachdem gegen die Bank Austria
und die Raiffeisenlandesbank (RLB) Niederösterreich-Wien bereits in
erster Instanz gewonnen worden war, habe nun auch das
Oberlandesgericht (OLG) Wien die Aufrundungsregelungen in den
Kreditverträgen der beiden Institute für gesetzwidrig erklärt, teilte
das Justizministerium am Mittwoch mit. Die Banken dürften laut
OLG-Entscheidung die Bestimmungen in den Kreditverträgen nicht mehr
verwenden und müssten zudem die Kredite von sich aus nachträglich
berichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dritte Instanz ist der
Oberste Gerichtshof (OGH). Aus der Bank Austria-Creditanstalt (BA-CA)
hieß es dazu zur APA, dass das Institut die dritte Instanz
ausschöpfen werde. Auch die RLB NÖ-Wien wird in Revision gehen. Es
handle sich um eine grundsätzliche Frage wieweit Verbandsklagen
rückwirkend gelten. Die RLB habe Mitte 2001 die strittigen
Rundungsklauseln geändert und wende sie auch für alte Kredite seit
diesem Zeitpunkt nicht mehr an.
Die Bankkunden seien durch unfaire Aufrundungsregeln in den
Zinsgleitklauseln geschädigt worden, so Böhmdorfer laut
Pressemitteilung. Viele Banken würden nicht die kaufmännische
Aufrundung bei Anpassungen der Zinsen anwenden, sondern als Grundlage
für Aufrundungen den letzten - bereits gerundete Zinssatz -
heranziehen. Für einen Kredit von 72.000 Euro beispielweise würde der
Schaden durch derartige "Aufrundsspiralen" nach einer Laufzeit von
zehn Jahren mehr als 7.000 Euro betragen. (APA)