Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag von Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (FP) Verbandsklagen gegen Banken wegen der Zinsgleitklauseln führt, hat einen weiteren Etappensieg erreicht. Nachdem gegen die Bank Austria und die Raiffeisenlandesbank (RLB) Niederösterreich-Wien bereits in erster Instanz gewonnen worden war, habe nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Aufrundungsregelungen in den Kreditverträgen der beiden Institute für gesetzwidrig erklärt, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Die Banken dürften laut OLG-Entscheidung die Bestimmungen in den Kreditverträgen nicht mehr verwenden und müssten zudem die Kredite von sich aus nachträglich berichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dritte Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH). Aus der Bank Austria-Creditanstalt (BA-CA) hieß es dazu zur APA, dass das Institut die dritte Instanz ausschöpfen werde. Auch die RLB NÖ-Wien wird in Revision gehen. Es handle sich um eine grundsätzliche Frage wieweit Verbandsklagen rückwirkend gelten. Die RLB habe Mitte 2001 die strittigen Rundungsklauseln geändert und wende sie auch für alte Kredite seit diesem Zeitpunkt nicht mehr an. Die Bankkunden seien durch unfaire Aufrundungsregeln in den Zinsgleitklauseln geschädigt worden, so Böhmdorfer laut Pressemitteilung. Viele Banken würden nicht die kaufmännische Aufrundung bei Anpassungen der Zinsen anwenden, sondern als Grundlage für Aufrundungen den letzten - bereits gerundete Zinssatz - heranziehen. Für einen Kredit von 72.000 Euro beispielweise würde der Schaden durch derartige "Aufrundsspiralen" nach einer Laufzeit von zehn Jahren mehr als 7.000 Euro betragen. (APA)