Der Streit zwischen der Mobilfunkfirma Mobilcom und der Familie von Firmengründer Gerhard Schmid nimmt an Schärfe zu: Mobilcom verklagt nach eigenen Angaben die der Ehefrau von Schmid, Sybille Schmid-Sindran, gehörende Firma Millenium GmbH auf Rückzahlung von 70,9 Mill. Euro. Diese Summe zahlte das Büdelsdorfer Unternehmen im vergangenen Jahr als Prämie für ein Aktien-Optionsprogramm. Zugleich kündigte Mobilcom am Mittwoch eine außerordentliche Hauptversammlung auf Antrag von Millenium an. Druck des Mobilcom-Großaktionärs Millenium hält etwa zehn Prozent der Mobilcom-Aktien, Gerhard Schmid knapp unter 40 Prozent. Schmid hatte seinen Posten als Firmenchef auf Druck des Mobilcom-Großaktionärs France Telecom im Juni räumen müssen. Nachdem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einem Gutachten vom Mai 2002 im Rahmen des Optionsgeschäfts Gesetzesverstöße des damaligen Vorstandsvorsitzenden Gerhard Schmid festgestellt hatte, forderte der Aufsichtsrat von der Millenium GmbH eine Rückabwicklung. Diese ist bisher aber nicht erfolgt. Die Mobilcom AG erklärte nach eigenen Angaben den mit der Millenium GmbH geschlossenen Vertrag für nichtig und fordert die Rückzahlung der 70,9 Mill. Euro. "Mehrfachen Gesetzesverstöße" Die "mehrfachen Gesetzesverstöße" haben Mobilcom nach eigenen Angaben zu dieser Klage geführt und begründeten den Verdacht der unrechtmäßigen Bereicherung. Mobilcom behalte sich weitergehende Schadensersatzansprüche gegen Gerhard Schmid und die Millenium GmbH vor. Mobilcom kündigte weiter an, seine Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen. Das Unternehmen entspreche damit einem Antrag der Millenium GmbH. Termin und Tagesordnung sind noch offen.(AP)