In Tirol entscheiden die Bürgermeister, wer "gefährliche Hunde" halten darf
Redaktion
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Innsbruck - In Tirol sollen Kampfhunde künftig Personen vorbehalten bleiben, die psychisch und physisch zu deren Haltung geeignet und nicht wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind. Eine von Landeshautpmannstellvertreter Hannes Gschwentner (SP) vorgelegte Novelle des Landesolizeigesetzes soll noch heuer vom Landtag beschlossen werden.
Der Entwurf listet 15 Hunderassen (darunter Bullterrier und Rottweiler) auf, die aufgrund ihrer Beißkraft und einer "höheren Aggressivität" als "gefährliche Hunde" definiert werden. Derartige Hunde sind künftig generell angeleint oder mit Beißkorb zu führen. Für alle anderen Hunderassen soll diese Pflicht landesweit in geschlossenen Siedlungsgebieten und an "sonstigen öffentlichen Orten" gelten. Ausgenommen davon sind nur Jagd-, Dienst-, Rettungs- und Behindertenbegleithunde.
Die Bewilligungen seien eine "präventive Maßnahme", meint Gschwentner,und werden wie bisher von den Bürgermeistern erteilt, wobei das Attest über die physische und psychische Eignung jeder Arzt ausstellen darf. Personen, die "alkohol- oder suchtkrank" sind, wird generell die nötige Zuverlässigkeit abgesprochen. Mittels Strafregister-auszug sollen Personen aus einschlägigen Milieus (Zuhälterei, Menschenhandel) von der Waffe Kampfhund fern gehalten werden.
Bei Übertretungen sind Strafen bis 10.000 Euro vorgesehen. Wie viele "gefährliche Hunde" derzeit in Tirol gehalten werden, ist für Gschwentner auch schätzungsweise nicht zu sagen. (hs/DER STANDARD, Printausgabe, 29.08.2002)
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