Bern - In der Schweiz geht mit 30. August die
Begutachtungsfrist zum Embryonenforschungsgesetz zu Ende. Der Entwurf
sieht vor, dass in der Eidgenossenschaft sowohl die Herstellung von
embryonalen Stammzellen als auch die Forschung an solchen Zellen
erlaubt wird. Für die Herstellung der Stammzellen sollen in der
Schweiz gelagerte überzählige Embryonen oder Importe unter strengen
Auflagen verwendet werden.
Bedingungen
Entsprechende Projekte müssen wissenschaftlich wertvoll und
ethisch vertretbar sein. Nur dann erhalten sie eine Bewilligung des
Bundesamtes für Gesundheit. Auch für die Gewinnung von Stammzellen
muss die Behörde grünes Licht geben. Über die Forschung an bereits
gewonnenen Stammzellen entscheidet laut Gesetzesentwurf eine
Ethikkommission. Weiters braucht es für die Forschung an überzähligen
Embryonen das Einverständnis des betroffenen Paares. Auch dürfen
Embryonen für Forschungszwecke nicht über den 14. Tag hinaus
entwickelt werden.
Wissenschafter dürfen an überzähligen Embryonen und Stammzellen
nur forschen, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht auch auf anderem
Weg erreicht werden können. Verboten bleibt die Herstellung von
Embryonen zu Forschungszwecken und das therapeutische Klonen.
Parteimeinungen
FDP, Liberale und Forschung sagen Ja zum Gesetz. SVP und EVP
verbinden ihre Zustimmung mit restriktiven Auflagen. Auf Kritik bis
Ablehnung stößt der Entwurf in der Begutachtung bei CVP, SP und
Grünen.
In Österreich ist die Herstellung von embryonalen Stammzellen
verboten. Die Forschung ist prinzipiell erlaubt, wird aber zur Zeit
nicht durchgeführt.
(APA/sda)