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Benazir Bhutto, Tochter des 1979 unter der Militärdiktatur hingerichteten ehemaligen Staats- und Regierungschefs, wurde 1988 als erste Frau in einem islamischen Land in das Amt des Regierungschefs gewählt.

Foto: REUTERS/Romeo Ranoco/Files
Larkana - Die im Exil in London lebende pakistanische Ex-Premierministerin Benazir Bhutto darf bei der Parlamentswahl im Oktober nicht kandidieren. Das entschied am Freitag die Wahlkommission in ihrer Heimatstadt Larkana. Für die Vorsitzende der Pakistanischen Volkspartei (PPP) ist dies ein Rückschlag in ihrem Bemühen um ein politisches Comeback. Ihr Anwalt kündigte Einspruch gegen die Entscheidung der Kommission an. Staatschef General Pervez Musharraf, den Bhutto in einem BBC-Interview einen "schäbigen Militärdiktator" nannte, hatte ein Dekret erlassen, das die Rückkehr von Bhutto und ihrem Rivalen und Nachfolger Nawaz Sharif, der in Saudiarabien im Exil ist, an die Macht unmöglich machen soll. Bhuttos Volkspartei und die anderen oppositionellen Parteien kündigten an, sie würden im Fall eines Wahlsieges die von Musharraf verfügten Verfassungsänderungen rückgängig machen. Die insgesamt 29 Verfassungsänderungen sollen dem Militär dauerhaften Einfluss auf die Politik sichern. Benazir Bhutto, Tochter des 1979 unter der Militärdiktatur von General Mohammed Zia ul-Haq hingerichteten ehemaligen Staats- und Regierungschefs Zulfikar Ali Bhutto, wurde 1988 als erste Frau in einem islamischen Land in das Amt des Regierungschefs gewählt. Sie war zwei Mal nach Wahlsiegen ihrer Partei Premierministerin und wurde zwei Mal gestürzt, zuletzt 1996 unter dem Vorwurf der Korruption und des Machtmissbrauchs. Bhutto und ihr Ehemann Azif Ali Zardari waren 1999 wegen der angeblichen Annahme von Schmiergeldern in Abwesenheit zu je fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. (APA/AP)