Musharraf verhindert Teilnahme der früheren zivilen Regierungschefs an Parlamentswahlen
Redaktion
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Larkana - Die im Exil in London lebende pakistanische
Ex-Premierministerin Benazir Bhutto darf bei der Parlamentswahl im
Oktober nicht kandidieren. Das entschied am Freitag die
Wahlkommission in ihrer Heimatstadt Larkana. Für die Vorsitzende der
Pakistanischen Volkspartei (PPP) ist dies ein Rückschlag in ihrem
Bemühen um ein politisches Comeback. Ihr Anwalt kündigte Einspruch
gegen die Entscheidung der Kommission an.
Staatschef General Pervez Musharraf, den Bhutto in einem
BBC-Interview einen "schäbigen Militärdiktator" nannte, hatte ein
Dekret erlassen, das die Rückkehr von Bhutto und ihrem Rivalen und
Nachfolger Nawaz Sharif, der in Saudiarabien im Exil ist, an die
Macht unmöglich machen soll. Bhuttos Volkspartei und die anderen
oppositionellen Parteien kündigten an, sie würden im Fall eines
Wahlsieges die von Musharraf verfügten Verfassungsänderungen
rückgängig machen. Die insgesamt 29 Verfassungsänderungen sollen dem
Militär dauerhaften Einfluss auf die Politik sichern.
Benazir Bhutto, Tochter des 1979 unter der Militärdiktatur von
General Mohammed Zia ul-Haq hingerichteten ehemaligen Staats- und
Regierungschefs Zulfikar Ali Bhutto, wurde 1988 als erste Frau in
einem islamischen Land in das Amt des Regierungschefs gewählt. Sie
war zwei Mal nach Wahlsiegen ihrer Partei Premierministerin und wurde
zwei Mal gestürzt, zuletzt 1996 unter dem Vorwurf der Korruption und
des Machtmissbrauchs. Bhutto und ihr Ehemann Azif Ali Zardari waren
1999 wegen der angeblichen Annahme von Schmiergeldern in Abwesenheit
zu je fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. (APA/AP)
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