Forschungspolitik
Österreich ratifiziert Umweltabkommen
Die Ratifizierung von 50 Ländern setzt sie in Kraft
Johannesburg/Wien - Anlässlich des UNO-Weltgipfels über
nachhaltige Entwicklung in Johannesburg hat Österreich vier
internationale Umweltabkommen ratifiziert. Es handelt sich um das
Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit, die Rotterdamer
Konvention über den Chemikalienhandel sowie die Stockholmer
Konvention über langlebige Umweltgifte. Zusätzlich wurde ein
Protokoll ratifiziert, das Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in
Europa durch diese gefährlichen Substanzen enthält. Alle Ratifizierungsurkunden wurden am Dienstag bei den Vereinten
Nationen in New York hinterlegt, hieß es am Freitag in einer
Aussendung der Umweltministeriums. Alle drei Abkommen benötigen die
Ratifizierungen von 50 Ländern, um in Kraft zu treten.
Cartagena-Protokoll
Das Cartagena-Protokoll gibt Standards vor für die globale
biologische Sicherheit im Umgang mit gentechnisch veränderten
Organismen (GVO). Es geht auf die UNO-Konvention über die biologische
Vielfalt zurück und sieht einen verstärkten Informationsaustausch
über Risiken von landwirtschaftlichen Massenwaren vor, die GVO
enthalten. Das sind beispielsweise Soja und Mais in Futtermitteln.
Beim Export von GVO, die in die Umwelt ausgebracht werden sollen wie
etwa Saatgut oder Tieren ist ein umfangreiches Genehmigungsverfahren
durch das Importland vorgesehen.
Rotterdamer Konvention
Die Rotterdamer Konvention über den weltweiten Handel mit
gefährlichen Chemikalien soll verhindern, dass gefährliche chemische
"Ladenhüter" von reichen Industrieländern in die Dritte Welt
geliefert werden. Ihr liegt das Prinzip zu Grunde, dass Chemikalien,
die im Ausfuhrland verboten oder streng beschränkt sind, nicht ohne
Zustimmung des Einfuhrlandes exportiert werden dürfen. Risiken, denen
Bauern, Arbeitnehmer und Konsumenten ausgesetzt sein können, werden
damit auf völkerrechtlich verbindlicher Basis deutlich verringert.
Von der Rotterdam-Konvention sind 26 Pestizide und fünf
Industriechemikalien erfasst.
Stockholmer Konvention
Die Stockholmer Konvention unterwirft langlebige Umweltgifte
weltweit drastischen Einschränkungen. Sie reduziert die Produktion
und die Verwendung von zwölf "persistenten organischen Schadstoffen"
(englisch abgekürzt: POP) deutlich. Langfristiges Ziel ist es, ein
weltweites Verbot dieser gefährlichsten Chemikalien zu erreichen. Für
zehn Chemikalien, die hauptsächlich zur Schädlingsbekämpfung
eingesetzt werden, sieht das Abkommen umfangreiche Einschränkungen
bei Produktion und Verwendung vor. Für zwei weitere
Verbindungsgruppen, die vor allem im Betrieb von Industrie- oder
Müllverbrennungsanlagen entstehen, enthält die Konvention
verbindliche Vorgaben zur weltweiten Einführung des letzten Standes
der Technik.
POP-Protokoll
Außerdem hat Österreich in dieser Woche das POP-Protokoll zur
europäischen Konvention über grenzüberschreitende, weiträumige
Luftverschmutzung hinterlegt. Es geht über die Stockholmer Konvention
bereits hinaus, indem es detailliertere Maßnahmen zum Schutz der Luft
in Europa vor langlebigen Umweltgiften vorgibt.
(APA)