Hamburg - Im NPD-Verbotsverfahren vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht will sich die rechtsextremistische Partei das so genannte V-Mann-Problem zu Nutze machen. Der NPD-Anwalt Horst Mahler wirft den Antragstellern Bund und Ländern vor, sie hätten sich "auf Sachverhalte gestützt, die von Geheimdienstmitarbeitern gesetzt worden" seien, wie das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag vorab berichtete. Der 398 Seiten starke Schriftsatz des Anwalts sei Ende der Woche in Karlsruhe eingegangen. Das Bundesverfassungsgericht hatte der NPD bis zum 30. August die Möglichkeit gegeben, zur Rolle der eingeschleusten V-Leute Stellung zu nehmen. Die Antragsteller - das sind Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat - hatten bis zum 31. Juli Zeit gehabt, sich zu der Frage zu äußern und erklärt, die Partei werde trotz des Einsatzes von V-Leuten nicht von den Geheimdiensten gesteuert. In dem Verfahren ist laut "Spiegel" ein weiterer NPD-Funktionär als V-Mann enttarnt worden. Der 26-jährige Bastian T. habe mehrere Jahre lang Informationen an den schleswig-holsteinischen Verfassungsschutz geliefert. Seit Februar 2001 sei T. im Landesvorstand von Schleswig-Holstein zuständig für den Ordnerdienst gewesen und habe das Amt des stellvertretenden Kreisvorsitzenden von Lübeck inne gehabt, berichtete "Der Spiegel". Zuletzt habe er Kontakte zur Schill-Partei geknüpft. T., der erst vor kurzem abgeschaltet worden sei, sei eine von rund 30 Quellen gewesen, die Verfassungsschützer in den Vorständen der NPD unterhielten. Ein Streit über den Einsatz von V-Leuten in der Neonazi-Szene soll unterdessen zwischen Bundesinnenministerium und Bundesanwaltschaft entbrannt sein. Wie das Münchner Nachrichtenmagazin "Focus" berichtete, soll Generalbundesanwalt Kay Nehm bei der nächsten Sitzung der streng geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollkommission am 11. September zu dem offenbar umstrittenen Kontakt zu dem kriminellen V-Mann Mirko H. aussagen. (APA/AP)