Zusammenkunft zwischen Satterfield und Präsident Yasser
Arafat ist nicht vorgesehen
Redaktion
,
Ramallah/Jerusalem - Der US-Sondergesandte David
Satterfield ist am Samstag in Ramallah mit dem palästinensischen
Innenminister Abdel Razzek Yahia zusammengekommen. Bei dem Treffen
ging es nach Berichten aus Ramallah um Reformen in der
Autonomiebehörde und den palästinensischen Sicherheitsdiensten.
Satterfield, stellvertretender Leiter der Nahost-Abteilung des
US-Außenamts, ist der erste amerikanische Regierungsvertreter seit
Wochen, der die Konfliktregion besucht.
Hamas-Mitglied festgenommen
Aus palästinensischen Quellen verlautete, israelische Soldaten
hätten am Samstagmorgen bei Ramallah ein führendes Mitglied der
radikalen Hamas-Organisation festgenommen. Hassan Yusuf sei nach
eineinhalbstündiger Belagerung eines Hauses im Vorort El Bireh
gefasst worden.
Eine Zusammenkunft zwischen Satterfield und Präsident Yasser
Arafat war nach US-Angaben nicht vorgesehen. Israel wird nach dem
Willen von Premier Ariel Sharon kein palästinensisches Kabinett unter
Führung Arafats akzeptieren. Sharon will nicht zulassen, dass das
palästinensische Parlament, das am 9. September das neue Kabinett
bestätigen soll, in der besetzten Stadt Ramallah in Anwesenheit
Arafats tagt. In einer Erklärung Sharons vom Mittwoch hieß es, "der
Staat Israel" werde kein Kabinett unter Führung Arafats akzeptieren.
Das im Juni gebildete palästinensische Kabinett muss vom
Legislativrat in Ramallah bestätigt werden. Eine Parlamentssitzung
ist jedoch nur möglich, wenn Israel dafür die Ausgangssperre in der
wiederbesetzten Stadt aufhebt und die Abgeordneten aus dem
Gaza-Streifen nach Ramallah reisen lässt. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.