Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: APA/Gindel
Der Konkurs des vor rund einem Jahr in die Pleite geschlitterten Wiener Softwarehauses YLine ist nun endgültig ein "Fall von den Staatsanwalt". Masseverwalter Christof Stapf hat im Auftrag der YLine-Gläubiger am Montag eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Diese hat nach eigenen Angaben bereits Anfang dieses Jahres sicherheitsbehördliche Vorerhebungen gegen YLine-Chef Werner Böhm eingeleitet. "Es sind Umsätze künstlich generiert worden" In seiner Darstellung bezieht sich der Masseverwalter auf ein Gutachten des Wirtschaftsprüfers Thomas Keppert. Danach könnten "im Zusammenhang mit gegenständlicher Insolvenz ... einige unter Umständen strafrechtlich relevante Handlungen des Vorstandes der YLine Internet Business Service AG genannt werden". "Es sind Umsätze künstlich generiert worden, denen kein entsprechender Cash Flow gegenüber gestanden ist. Das belegt das Gutachten an vielen konkreten Beispielen", betonte Stapf am Montag gegenüber der APA. Geld? YLine sei nie vom Gedanken geleitet gewesen, "Geld zu verdienen", "sondern vielmehr darauf bedacht gewesen - insbesondere durch die Aufnahme von Eigenkapital am Kapitalmarkt - eine geeignete Finanzierung der laufenden Aufwendungen sicherzustellen", so Stapf. Schon im Juli 2000 habe YLine bereits einen enormen Liquiditätsengpass gehabt: "Das Hauptkonto der Gesellschaft war Mitte Juli 2000 bereits mit rund 48,5 Mill. S (3,52 Mill. Euro, Anm.) negativ. In der Buchhaltung der Gesellschaft wurde dies allerdings nicht dargestellt." Durch die Neuausgabe von Aktien an der damaligen Brüsseler Wachstumsbörse EASDAQ (heute: Nasdaq Europe) seien kurz darauf wieder liquide Mittel in die YLine geflossen, kritisiert das Gutachten. Definitive Zahlungsunfähigkeit "Spätestens mit 31.12.2000" sei YLine aber objektiv überschuldet gewesen, so der Gutachter, der dem YLine-Vorstand, wie bereits berichtet, Konkursverschleppung vorwirft: Als Zeitpunkt für die definitive Zahlungsunfähigkeit nimmt er "Ende Dezember 2000 bis spätestens Mitte Jänner 2001" an. Tatsächlich wurde der Insolvenzantrag aber erst gut ein Dreivierteljahr später gestellt. In diesen Punkten ermittelt auch die Staatsanwaltschaft. Sie prüft eine mögliche Verletzung des Paragraf 255 des Aktiengesetzes, der die Verletzung der Informationspflicht des Managements bzw. die Falschinformation von Aktionären. Dem Vorstand drohen dabei "die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen". Weitere Gutachten folgen Der Masseverwalter hat nun weitere Gutachten in Auftrag gegeben, die ein noch genaueres Licht auf die Erstellung der Jahresabschlüsse 1999 und 2000 und auf die Bewertung von Sacheinlagen im Vermögen der YLine werfen sollen. Auch die Verwendung jener Mittel, die der YLine aus dem Börsegang lukrierte, soll genau geprüft werden. Die Aufarbeitung der Insolvenz dürfte also noch einige Zeit in Anspruch nehmen, heißt es in einer Presseinfo des Konkursverwalters. Laut Keppert-Gutachten hat YLine von der Gründung bis zum Konkurs auf Basis der vorliegenden Zahlen der YLine-Finanzbuchhaltung Verluste von 1,2 Mrd. S (87,2 Mill. Euro) angehäuft. Das Unternehmen war Ende September 2001 in Konkurs gegangen. Nur 16 Tage später hatte der Masseverwalter die konkursrechtliche Schließung des Unternehmens beschlossen. (APA)