Wirtschaft
Lombard-Klub: Banken berufen gegen Geldbuße
Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht eingebracht
Wien - Die acht österreichischen Banken, die von der EU-Kommission wegen Zinsabsprachen im Rahmen des so genannten Lombard-Klubs am 11. Juni zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 124,26 Mio. Euro verurteilt wurden, haben am Freitag beziehungsweise Montag gegen diese Entscheidung Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht in Luxemburg eingebracht.Wie die Raiffeisen Zentralbank (RZB), deren Chef Walter Rothensteiner Obmann der Sparte Kredit in der Wirtschaftskammer Österreich ist und in dieser Funktion als Sprecher der Branche auftritt, in einer Presseaussendung mitteilte, begehrt sie die gerichtliche Nachprüfung der seinerzeitigen Entscheidung. Ihrer Ansicht nach ist die Entscheidung nichtig zu erklären oder das Bußgeld erheblich herabzusetzen.
"Im Vergleich günstige Konditionen"
Unter anderem habe die Kommission unberücksichtigt gelassen, dass die Lombard-Klub-Gespräche keine Auswirkungen auf den intensiven Wettbewerb am österreichischen Markt hatten und sich die österreichischen Bankkunden im europäischen Vergleich günstiger Konditionen erfreuen. Zudem sei der RZB unverständlicherweise ein im Vergleich zu ihren teilweise deutlich größeren Mitbewerbern unverhältnismäßig hohes Bußgeld zugedacht worden.
Wie berichtet, wurde die Erste Bank von der EU-Kommission zu einer Geldbuße von 37,69 Mio. Euro verdonnert. Bank Austria und RZB sollen je 30,38 Mio. Euro zahlen. Bawag, P.S.K. und Österreichische Volksbanken (ÖVAG) kamen mit jeweils 7,59 Mio. Euro davon, die Niederösterreichische Landeshypothekenbank sowie die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien sogar mit jeweils nur 1,52 Mio. Euro.
Gegenseitige Garantien
Unabhängig vom Ergebnis der Nichtigkeitsklage muss das Bußgeld bis 21. September erlegt werden. Stattdessen können die Institute allerdings auch eine Bankgarantie bis zur endgültigen Entscheidung beibringen. Derzeit werden gegenseitige Garantien der acht "Sünder" überlegt. (gb, DER STANDARD, Printausgabe 3.9.2002)