Ein US-Insolvenzgericht in Wilmington
hat den Verkauf der Vermögenswerte der insolventen
Internet-Musiktauschbörse Napster Inc an die Bertelsmann AG,
Gütersloh, untersagt. Als Begründung hieß es am Dienstag, Schuldner
Napster sei der Nachweis nicht gelungen, dass das Übernahmeangebot
von 92 Millionen Dollar (92,8 Millionen Euro) in "gutem Glauben" gemacht
worden sei. Die Loyalität des Napster-Chefs Konrad Hilbers sei
zweigeteilt gewesen. Mit einem Bein sei er im Lager von Napster, mit
dem anderen im Lager von Bertelsmann gestanden, urteilte der
zuständige Richter.
Nach dieser Entscheidung von Richter Peter J. Walsh ist für
Napster ein Wechsel zum Gläubigerschutz nach Chapter 7 des
US-Insolvenzrechts nicht mehr ausgeschlossen. In diesem Falle würde
das Gericht einen Sachverwalter ernennen, der die Vermögenswerte von
Napster liquidiert.
Der einzige Bieter
Bertelsmann war bei einer Versteigerung der Napster-Vermögenswerte
durch eine vom Gläubigerausschuss beauftragte kalifornische
Investmentbank der einzige Bieter gewesen. Zwei wichtige Vertreter
der Musikindustrie, die Music Publishers Association und die
Recording Industry Association of America (RIAA), hatten sich jedoch
gegen den Verkauf an Bertelsmann ausgesprochen.
Nach den Plänen von Bertelsmann sollte die Tauschbörse als
gebührenpflichtiges Musikangebot wieder an den Start gehen. Zuletzt
scheiterte ein Neustart an der Weigerung der Musikkonzerne, der
Tauschbörse die Lizenzen für einen genügend großen Musikkatalog zu
erteilen. Das Ausscheiden des vormaligen Bertelsmann-Chefs Thomas
Middelhoff im Juli hatten Experten als Anfang vom Ende Napsters
gewertet. (APA/dpa)