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Foto: EPA/Mabanglo
Ein US-Insolvenzgericht in Wilmington hat den Verkauf der Vermögenswerte der insolventen Internet-Musiktauschbörse Napster Inc an die Bertelsmann AG, Gütersloh, untersagt. Als Begründung hieß es am Dienstag, Schuldner Napster sei der Nachweis nicht gelungen, dass das Übernahmeangebot von 92 Millionen Dollar (92,8 Millionen Euro) in "gutem Glauben" gemacht worden sei. Die Loyalität des Napster-Chefs Konrad Hilbers sei zweigeteilt gewesen. Mit einem Bein sei er im Lager von Napster, mit dem anderen im Lager von Bertelsmann gestanden, urteilte der zuständige Richter. Nach dieser Entscheidung von Richter Peter J. Walsh ist für Napster ein Wechsel zum Gläubigerschutz nach Chapter 7 des US-Insolvenzrechts nicht mehr ausgeschlossen. In diesem Falle würde das Gericht einen Sachverwalter ernennen, der die Vermögenswerte von Napster liquidiert. Der einzige Bieter Bertelsmann war bei einer Versteigerung der Napster-Vermögenswerte durch eine vom Gläubigerausschuss beauftragte kalifornische Investmentbank der einzige Bieter gewesen. Zwei wichtige Vertreter der Musikindustrie, die Music Publishers Association und die Recording Industry Association of America (RIAA), hatten sich jedoch gegen den Verkauf an Bertelsmann ausgesprochen. Nach den Plänen von Bertelsmann sollte die Tauschbörse als gebührenpflichtiges Musikangebot wieder an den Start gehen. Zuletzt scheiterte ein Neustart an der Weigerung der Musikkonzerne, der Tauschbörse die Lizenzen für einen genügend großen Musikkatalog zu erteilen. Das Ausscheiden des vormaligen Bertelsmann-Chefs Thomas Middelhoff im Juli hatten Experten als Anfang vom Ende Napsters gewertet. (APA/dpa)