Europa
Batasuna-Führern droht strafrechtliche Verfolgung in Spanien
Garzon prüft Möglichkeit der Anklage von Mitgliedern
Madrid - Nach dem Verbot der ETA-nahen Baskenpartei
Batasuna droht deren Führern nun strafrechtliche Verfolgung. Nach
spanischen Presseberichten vom Freitag prüft Ermittlungsrichter
Baltasar Garzon die Möglichkeit, Batasuna-Mitglieder anzuklagen, die
zuvor der Untergrundorganisation ETA angehört haben. Dies träfe etwa
für den früheren ETA-Terroristen Jose Antonio Urrutikoetxea zu, der
für zahlreiche Morde verantwortlich gemacht wird. Der 51-Jährige ist als Batasuna-Abgeordneter im
Menschenrechts-Ausschuss des baskischen Regionalparlaments. Auch
Parteichef Arnaldo Otegi (44) gehörte früher der ETA an. Er saß dafür
fünf Jahre in Haft.
Garzon forderte zudem das Europäische Parlament auf, jegliche
Subventionen für Batasuna (Einheit) auf Eis zu legen. Zugleich wandte
er sich mit einem Rechtshilfeersuchen an die Behörden in Nicaragua,
um die Batasuna-Vertretung in der Hauptstadt Managua schließen zu
lassen. Die USA und Australien bat er, die von dort eingespeiste
Internet-Seite der Partei zu sperren. Garzón hatte vor zwei Wochen
ein zunächst auf drei Jahre befristetes Verbot Batasunas verhängt.
Vor dem Obersten Gerichtshof läuft inzwischen ein Verfahren zur
vollständigen Auflösung der Partei, die als politischer Flügel der
ETA gilt.
Die baskische Regionalregierung will gegen das Verbot vorgehen.
Sie forderte das Regionalparlament auf, vor dem Verfassungsgericht
gegen das neue Parteiengesetz zu klagen. Dieses erlaubt die Auflösung
von Parteien, die den Terror unterstützen oder dulden und ist die
Grundlage für das Verbotsverfahren am Obersten Gerichtshof.(APA/dpa)