Mexiko - Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat eine Klage von 320 Gemeinden gegen ein im vergangenen Jahr in Kraft getretenes umstrittenes Indigena-Gesetz zurückgewiesen. Mit acht gegen drei Stimmen entschieden die höchsten Richter am Freitag, dass das Verfassungsgericht nicht befugt sei, Verfassungsänderungen zu verhindern. Indigena-Organisationen protestierten gegen den Beschluss. Das Gesetz über Rechte und Kultur der indianischen Ureinwohner, das verschiedene Artikel der mexikanischen Verfassung änderte, soll die soziale Lage der zehn Millionen Mexikaner, die sich als "indigenas" definieren, verbessern helfen. Es geht auf ein Abkommen zwischen der Regierung und den Zapatisten-Rebellen im südlichen Bundesstaat Chiapas aus dem Jahr 1996 zurück. Der mexikanische Senat nahm aber vor dessen Verabschiedung im April 2001 Änderungen am Entwurf vor, mit denen die Selbstbestimmungsrechte der indianischen Völker gegenüber dem ursprünglichen Abkommen eingeschränkt wurden. Trotz der Proteste der Zapatisten, die alle Gespräche mit der Regierung abbrachen, stimmte auch die Mehrheit der 31 Bundesstaaten dem Gesetz zu. Das mexikanische Indigena-Gesetz ist auch international umstritten. Nach Meinung vieler Juristen ist es nicht mit der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Rechte von Eingeborenen-Völkern vereinbar, weil die Betroffenen, die 62 indianischen Ethnien Mexikos, in den Gesetzgebungsprozess nicht einbezogen wurden. Der Indianische Volksrat von Oaxaca nannte am Samstag die Entscheidung der obersten Richter "eine Einladung zur Gewalt und einen Schritt zu einer sozialen Explosion". Der Regierungsbeauftragte für die Unruheregion Chiapas, Luis H. Alvarez, äußerte sich ebenfalls besorgt. Die Zapatisten gaben keine Stellungnahme ab. (APA/dpa)