Wirtschaft
Deutschland: Gericht stoppt vorerst Dosenpfand
Düsseldorf - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat
die Einführung des Dosenpfands vorerst gestoppt. Der entsprechenden
Verpackungsverordnung vom August 1998 fehle die gesetzliche
Grundlage, urteilten die Düsseldorfer Richter am Dienstag. Die
Entscheidung ist die bundesweit erste in einer Vielzahl von
Verfahren, die Gegner des Dosenpfands Ende März vor
Verwaltungsgerichten in allen Bundesländern angestrengt hatten. Das Gericht gab damit Klagen von Getränke- und Verpackungsherstellern sowie von Einzelhändlern gegen das zum 1.
Januar 2003 geplante Pflichtpfand statt. Das deutsche Zwangspfand beschäftigt mittlerweile auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), nachdem österreichische
Getränkehersteller - darunter Spitz und Radlberger -
Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht Stuttgart und Hamburg
eingebracht haben, ob das Zwangspfand auch auf ausländische
Unternehmen anzuwenden und EU-rechtkonfom ist. (APA/dpa)