Düsseldorf - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Einführung des Dosenpfands vorerst gestoppt. Der entsprechenden Verpackungsverordnung vom August 1998 fehle die gesetzliche Grundlage, urteilten die Düsseldorfer Richter am Dienstag. Die Entscheidung ist die bundesweit erste in einer Vielzahl von Verfahren, die Gegner des Dosenpfands Ende März vor Verwaltungsgerichten in allen Bundesländern angestrengt hatten. Das Gericht gab damit Klagen von Getränke- und Verpackungsherstellern sowie von Einzelhändlern gegen das zum 1. Januar 2003 geplante Pflichtpfand statt. Das deutsche Zwangspfand beschäftigt mittlerweile auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), nachdem österreichische Getränkehersteller - darunter Spitz und Radlberger - Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht Stuttgart und Hamburg eingebracht haben, ob das Zwangspfand auch auf ausländische Unternehmen anzuwenden und EU-rechtkonfom ist. (APA/dpa)