Luxemburg - Das Ende 1998 erlassene Verbot mehrerer Antibiotika als Zusatzstoff für Tiernahrung bleibt bestehen. Mit zwei am Mittwoch verkündeten Urteilen erklärte das Europäische Gericht Erster Instanz die entsprechende Verordnung für rechtmäßig. Zur Begründung verwies das Gericht auf den hohen Stellenwert der Gesundheitsvorsorge. Solche vorbeugenden Entscheidungen müssten zwar auf wissenschaftlicher Basis, letztlich aber politisch getroffen werden.Verbot der Wachstumsförderer Die Antibiotika waren Jahre lang in geringer Menge als Wachstumsförderer dem Tierfutter beigemischt worden. Seit den siebziger Jahren äußerten Wissenschafter die Befürchtung, dass die Tiere Resistenzen gegen diese Antibiotika entwickeln, die sich dann auf den Menschen übertragen könnten. Bei notwendigen medizinischen Behandlungen wären sie dann unwirksam. Nachdem auch die Weltgesundheitsorganisation empfohlen hatte, keine Antibiotika in Tierfutter zu verwenden, verbot der Europäische Rat im Dezember 1998 vier Mittel. Dagegen klagten die Hersteller Pfizer Animal Health, Europas einziger Hersteller des verbotenen Virginiamycin und Alpharma, in Europa einziger Hersteller von Zink-Bacitracin. Das Gericht Erster Instanz wies nun beide Klagen ab. Zur Begründung verwies es auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu BSE. Hier hätten die obersten Europarichter bereits bestätigt, dass vorbeugender Gesundheitsschutz auch ohne vollen Nachweis der befürchteten Risiken zulässig seien. Allerdings müsse ein tatsächliches Risiko bestehen. Zur Bewertung dieses Risikos seien wissenschaftliche Expertenmeinungen heranzuziehen, ein Verbot selbst sei dann aber letztlich eine politische Entscheidung. (APA)