Ökologie
EU bestätigt Verbot von Antibiotika im Tierfutter
Viele Wachstumsförderer dürfen auch weiterhin nicht dem Tierfutter beigemischt werden
Luxemburg - Das Ende 1998 erlassene Verbot mehrerer
Antibiotika als Zusatzstoff für Tiernahrung bleibt bestehen. Mit zwei
am Mittwoch verkündeten Urteilen erklärte das Europäische Gericht
Erster Instanz die entsprechende Verordnung für rechtmäßig. Zur
Begründung verwies das Gericht auf den hohen Stellenwert der
Gesundheitsvorsorge. Solche vorbeugenden Entscheidungen müssten zwar
auf wissenschaftlicher Basis, letztlich aber politisch getroffen
werden.Verbot der Wachstumsförderer
Die Antibiotika waren Jahre lang in geringer Menge als
Wachstumsförderer dem Tierfutter beigemischt worden. Seit den
siebziger Jahren äußerten Wissenschafter die Befürchtung, dass die
Tiere Resistenzen gegen diese Antibiotika entwickeln, die sich dann
auf den Menschen übertragen könnten. Bei notwendigen medizinischen
Behandlungen wären sie dann unwirksam. Nachdem auch die
Weltgesundheitsorganisation empfohlen hatte, keine Antibiotika in
Tierfutter zu verwenden, verbot der Europäische Rat im Dezember 1998
vier Mittel. Dagegen klagten die Hersteller Pfizer Animal Health,
Europas einziger Hersteller des verbotenen Virginiamycin und
Alpharma, in Europa einziger Hersteller von Zink-Bacitracin.
Das Gericht Erster Instanz wies nun beide Klagen ab. Zur
Begründung verwies es auf die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs zu BSE. Hier hätten die obersten Europarichter bereits
bestätigt, dass vorbeugender Gesundheitsschutz auch ohne vollen
Nachweis der befürchteten Risiken zulässig seien. Allerdings müsse
ein tatsächliches Risiko bestehen. Zur Bewertung dieses Risikos seien
wissenschaftliche Expertenmeinungen heranzuziehen, ein Verbot selbst
sei dann aber letztlich eine politische Entscheidung. (APA)