Der fast zwei Jahre andauernde Streit zwischen der zwischen der Österreich-Tochter des italienischen Süßwarenkonzerns Ferrero und der Wiener Online-Firma MediaClan um die Internet-Seite "http://www.kinder.at" ist entschieden: Der Antrag von Ferrero auf außerordentliche Revision der Klagsabweisung durch das OLG Wien sei vom Obersten Gerichtshof (OGH) abgelehnt worden, teilte MediaClan am Donnerstagabend mit. Der Instanzenzug sei damit ausgeschöpft, das Urteil des OLG Wien rechtskräftig.

Ein Portal für Kinder

Damit sei klargestellt, dass Ferrero keinerlei Anspruch auf kinder.at habe. "Wir sind froh, dass dieses absurde Verfahren nun endlich entschieden wurde" so MediaClan-Geschäftsführerin Marion Breitschopf. Man werde nun wie geplant unter kinder.at ein Portal für Kinder einrichten.

Klage auf Unterlassung

Der italienische Süßwarenkonzern Ferrero – Produzent von Nutella, Mon Cheri, Ferrero Rocher, Kinder Milchschnitte, Kinder Überraschung etc. – hatte Ende November 2001 Klage auf Unterlassung eingebracht, mit der Begründung, die Domain stelle eine Verletzung der von Ferrero geschützten Marke "Kinder" dar. Nach Ablehnung eines Antrages auf einstweilige Verfügung wurde die Klage in erster Instanz vom Handelsgericht Wien und in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen. Das OLG erklärte weiters eine ordentliche Revision an den OGH für unzulässig. Ferrero bemühte sich daraufhin um Zulassung einer außerordentlichen Revision durch den OGH, die nun abgelehnt wurde. (APA)