Wien - Rund zehn Prozent der Pkw sind mit abgelaufenem Pickerl unterwegs. Dies ergeben regelmäßige Stichproben des ÖAMTC auf öffentlichen Parkplätzen, hieß es am Montag in einer Aussendung. "Diese Fahrt, kann teuer kommen", warnte Club-Jurist Martin Hoffer. Bis zu 2.180 Euro Strafe drohen Zulassungsbesitzer und Lenker. Sollte ein Unfall auf einen technischen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Kontrolle aufgefallen wäre, können beide zur Verantwortung gezogen werden. Der Termin für die Pickerl-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. "Im Zeitraum von einem Monat vor bis zu vier Kalendermonate nach dem auf der Plakette angegebenen Monat muss man die §57a-Begutachtung vornehmen lassen", erinnerte der ÖAMTC-Jurist. Bei Auslandsfahrten sollte die Prüfplakette gültig sein, denn nicht immer wird die österreichische Toleranzfrist anerkannt. Neuwagen müssen erst nach drei Jahren zur ersten Überprüfung, dann nach weiteren zwei Jahren und schließlich jährlich, so Hoffer. Diese Regelung gilt auch für viele Pkw und Kombis, die schon länger zugelassen sind. Für Fahrzeuge, bei denen der Prüftermin ausfallen darf, muss aber ein Tauschpickel bei Werkstätten oder Autofahrerclubs geholt werden. (APA)