Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Rechtsstreit mit der Bawag um die so genannten Zinsgleitklauseln einen weiteren Etappensieg errungen. Die Konsumentenschützer werfen den Banken vor, Kreditkunden zu hohe Zinsen verrechnet zu haben.Das Handelsgericht Wien hat nun in einem Teilurteil die konkrete Klausel der Bawag für nichtig erklärt. Begründet wird diese Entscheidung mit der einseitigen Gestaltung der Klausel. Diese hätte es der Bank ermöglicht, die Zinsen zu erhöhen, zu einer Senkung sei das Kreditinstitut aber nicht verpflichtet gewesen. Musterprozesse Der VKI führt seit 1995 zahlreiche Musterprozesse gegen verschiedene Banken. Im nun vorliegenden Fall hatten die Konsumentenschützer gemeinsam mit den Arbeiterkammern Tirol, Vorarlberg und Kärnten Sammelklagen von 180 Geschädigten gegen die Bawag organisiert. Insgesamt geht es um eine Klagssumme von rund 600.000 EURO. Bei dieser Sammelklage "österreichischer Prägung" haben die Geschädigten ihre Ansprüche dem VKI abgetreten, sodass sie dieser gesammelt einklagen konnte. Dieses Rechtsinstrument wurde gemeinsam mit der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Brauneis, Klauser und Prändl entwickelt, die auch als Klagevertreter auftrat. "Damit haben wir juristisches Neuland betreten und vom Gericht bestätigt bekommen, dass diese Art der Rechtsdurchsetzung zulässig ist", sagte Rechtsanwalt Alexander Klauser. Das Argument der Bawag, die Klagen seien verjährt, wurde vom Gericht nicht anerkannt, da die Verjährungsfrist bei "ungerechtfertigter Bereicherung" 30 Jahre beträgt. Berufung Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Bawag hat bereits Berufung angekündigt. Es gebe in einem ähnlichen Fall eine Entscheidung der nächsten Instanz - des Oberlandesgerichtes Wien -, wo die Bawag Recht bekommen habe, sagte Sprecher Dieter Pietschmann. Daher sei das nun ergangene Urteil "überholt". (zwi, DER STANDARD, Printausgabe 18.9.2002)