Zwei Schuldsprüche, zwei bedingte Strafen - das war's, das war der Spitzelskandal. Beobachter des bizarren Geschehens mögen enttäuscht sein. Aber man darf nicht unzufrieden sein: War denn nach dem Verlauf dieser Ermittlungsarbeit überhaupt mit einem Urteil, irgendeinem, zu rechnen?Ende des Jahres 2000, nach Bekanntwerden der Vorwürfe, namhaften FP-Politikern seien en gros Personendaten aus dem Polizeicomputer in die Hände gespielt worden, gab es Verdächtige nicht dutzend-, sondern schockweise. Schon früh wusste der Justizminister, dass der Kärntner Landeshauptmann "über jeden Verdacht erhaben" sei. Gutachter wurden bemüht, und es stellte sich heraus, dass ein Brief, der Jörg Haider kompromittiert hätte, gefälscht war. Danach reduzierten sich die Vorwürfe gegen die allermeisten anderen Verdächtigen ins nicht mehr Wahrnehmbare. Da wurde ordentlich gearbeitet. Hier wurde untersucht, dort wurde ermittelt, hie war wenig zu finden, dort nichts auszumachen - zusammengenommen erschien das Ganze dann weniger zu sein als die Summe seiner Einzelteile. Der ursprüngliche Untersuchungsrichter hat das Wiener Landesgericht verlassen, ohne Zweifel freiwillig. Josef Kleindienst war nicht unglaubwürdig, befand nun der Richter. Und eine gar nicht mehr leise Kritik an der Aussage von Wiens FP-Chef Hilmar Kabas war da herauszuhören. Nicht unglaubwürdig - das muss man sich noch einmal langsam vorsagen. Was heißt das für die heute über jeden Verdacht erhabenen ehemaligen Beschuldigten? Das könnte ja bedeuten, dass an der ganzen Sache mehr dran war, als in diesem einen einzigen Verfahren, zu dem es kommen konnte, zu beurteilen war. Reine Spekulation - die Suppe war zu dünn, um es mit den Worten eines früheren Justizministers der FPÖ auszudrücken. (DER STANDARD, Printausgabe, 18.9.2002)