Österreich
Wiener Prostituiertenmorde: DNA-Gutachten noch ausständig
Nachdem Berger die urprüngliche Geständnisse widerrief ist noch unklar in wievielen Fällen Angeklage erhoben wird...
Wien - Im Fall H. Berger ist noch keine Entscheidung
gefallen, ob und zu wie vielen Mordfällen der mutmaßliche
Prostituiertenmörder angeklagt wird. Die psychiatrische
Sachverständige, die ein Gutachten über den Geisteszustand des
36-Jährigen erstatten hätte sollen, hat noch vor Vorliegen ihrer
Expertise einem Magazin gegenüber bescheinigt, der ÖBB-Schlosser habe
eine "schwerst gestörte Psyche". Darauf wurde sie vom Wiener
Landesgericht ihres Amtes enthoben. Nun soll der erfahrene
Gerichtspsychiater Reinhard Haller den Mordverdächtigen auf eine
mögliche Zurechnungsunfähigkeit untersuchen.
Richterin stzte Sachverständige ab
Die mit dem Akt betraute U-Richterin Barbara Reinprecht setzte die
bisherige Sachverständige kurzerhand ab, da deren während des offenen
gerichtlichen Vorverfahrens wieder gegebene Stellungnahme Zweifel an
ihrer Unbefangenheit nähren hätte können, hieß es dazu am
Mittwoch, im Straflandesgericht. Ihr Nachfolger wird sich nun in den
kommenden Tagen eingehend mit Bergers Persönlichkeit auseinander
setzen.
Urprüngliche Geständnisse widerrufen
Der 36-Jährige steht nicht nur im Verdacht, am 6. Juni 2002 die
52-jährige Prostituierte Elisabeth S. in Wien-Penzing nach dem
Liebesspiel geschlagen, gewürgt, mit einem Lederband erdrosselt und
mit einer Eisensäge zerstückelt zu haben. Er soll bereits 1989 in
Graz die Prostituierte Gertraude S. und nach seinem Umzug nach Wien
1994 bzw. 1995 zwei weitere Gunstgewerblerinnen umgebracht haben. Mit
Ausnahme des Faktums vom vergangenen Juni, das Berger als
verunglückten Ausgang einer härteren Sexualpraktik darstellt, hat er
in den anderen Fällen seine ursprünglichen Geständnisse inzwischen
widerrufen.
DNA Gutachten noch ausständig
Noch ist auch das DNA-Gutachten der Innsbrucker Gerichtsmedizin
ausständig, das endgültig Aufschluss darüber geben soll, ob Berger
tatsächlich mit den Mitte der neunziger Jahre getöteten Eva M. und
Evelyn M. in Zusammenhang steht. In beiden Fällen hatten genetische
Spuren sicher gestellt werden können - es handelte sich dabei um
Haare bzw. Hautreste, die sich unter den Fingernägeln einer Leiche
fanden -, die vom Täter stammen dürften. (APA)