Telekom
AK fordert mehr Konsumentenschutz im neuen Telekom-Gesetz
Telekom-Kunden brauchen "mehr Schutz als je zuvor" - Gegen Überregulierung des Telekom-Sektors
Der derzeitige Entwurf des neuen Telekom-Gesetzes
(TKG) - künftig Kommunikationsgesetz (KIG) genannt - sorgt weiter für
Kritik. Nach der Telekom Austria
, den alternativen Netzbetreibern und
der Wirtschaftskammer hat sich am Donnerstag auch die
Arbeiterkammer
(AK) mit einer Aussendung zu Wort gemeldet. Ihr Hauptkritikpunkt: Die
Rechte der Konsumenten seien im Entwurf zu wenig berücksichtigt.
Bessere Informationen
Konkret fordert die AK bessere Informationen für die Konsumenten
bei Abrechnungen und Gebühren, mehr Tariftransparenz, Qualitätsregeln
für alle Anbieter und mehr Sicherheit beim Telefonieren mit
Informationsdienst-Anbietern. Für die Konsumenten habe sich am
Telekommarkt viel geändert: Anbietervielfalt, aber auch
Unternehmenskonkurse, Diensteinstellungen, nachteilige
Vertragsänderungen und Marktkonzentrationen. Die Konsumenten
brauchten daher "mehr Schutz als zuvor", so die AK.
Weniger Regulierung
Außerdem plädiert die AK für weniger Regulierung am Markt. Eine
Überregulierung eines einzelnen Sektors müsse vermieden werden. "Auch
die Kommunikationsbranche soll soweit wie möglich dem allgemeinen
Wettbewerbsrecht unterliegen und so wenig sektorspezifische
Sonderregelungen erhalten wie nötig". Wo das Ziel "mehr Wettbewerb"
bereits erreicht sei, solle die Reulierung zurückgenommen werden,
unterstützt die AK eine Forderung der Telekom Austria.
Alternativen sehen anders aus
Die Alternativen sehen das anders. Auch sie sind gegen eine zu
starke Aufwertung des Telekom-Regulators aber für eine Beibehaltung
der asymmetrischen Regulierung. Auch von der Forderung nach mehr
Konsumentenschutz im Telekom-Gesetz hält die Branche nicht viel. Dies
sei Sache des Konsumentenschutzgesetzes, sagt Rene Tritscher, stv.
Geschäftsführer des Fachverbands für Telekom und Rundfunk in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Schon die nun enthaltenen Konsumentenschutzbestimmungen führten zu
weit - etwa die Vereinheitlichung des Einzelgesprächsnachweis oder
die Forderung nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jedes
einzelne Produkt, kritisiert Tritscher.
Das neue Telekom-Gesetz soll bis Mitte nächsten Jahres in Kraft
treten.(APA)