Wien - Österreichische Verbraucherverbände wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) können ab sofort auch in Österreich Klage einbringen, wenn ein Unternehmer mit Sitz im Ausland in Österreich gesetzwidrig agiert. Dies entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens, teilt das Justiz- und Konsumentenschutzministerium am Dienstag mit. Wenn zum Beispiel ein deutscher Unternehmer missbräuchliche Vertragsbedingungen in Österreich verwendet und somit österreichische Konsumenten benachteiligt werden, kann in Österreich geklagt werden. Eine von Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (F) unterstützte Verbandsklage habe somit eine Rechtsfrage von europaweiter Bedeutung klären können. "Ein enormer Fortschritt", so der Konsumentenschutzminister. Eine Firma mit Sitz im Ausland zu klagen, wäre bisher nämlich immer mit mehr Aufwand, in erster Linie aber mit zusätzlichen Kosten verbunden gewesen. "Damit konnte eine Rechtsfrage europaweiter Bedeutung geklärt werden", so Böhmdorfer. Endlich könne man auch die Geschäftsbedingungen ausländischer Unternehmer wirksam kontrollieren. Heimischer Rechtsfall Dem aktuellen EuGH-Verfahren liegt laut Presseaussendung ein österreichischer Rechtsfall zu Grunde, wonach ein Unternehmen mit Sitz in München Werbefahrten in Österreich organisierte und in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrere gesetzwidrige Klauseln verwendete. So etwa eine überhöhte Stornogebühr (30 Prozent des Kaufpreises) sowie eine unzulässige Klausel über den Ersatz der Inkassokosten. Der VKI wurde beauftragt, gegen dieses Unternehmen mittels Verbandsklage vorzugehen. Der Oberste Gerichtshof legte die Entscheidung über diese Rechtsfrage schließlich in dritter Instanz dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH habe nunmehr ganz im Sinne der Konsumenten und eines effektiven Verbraucherschutzes in der EU entschieden, so das Justizministerium. Der VKI könne demnach den deutschen Unternehmer in Österreich klagen und dazu auffordern, die gesetzwidrigen Vertragsklauseln nicht mehr zu verwenden. (APA)