Österreich
Trio wegen Brandstiftung und Kokaindeals verurteilt
Gericht sieht 68-jährige Pensionistin als "Drahtzieherin"
Linz - Zu Strafen zwischen 15 und 24 Monaten teilweise
bedingt verurteilt wurden drei Frauen wegen Drogendeals, zwei von
ihnen auch wegen schweren Betruges und versuchter Brandstiftung
Dienstagabend am Landesgericht Linz. Die Urteile sind noch nicht
rechtskräftig. "Drahtzieherin" soll laut Staatsanwalt eine 68-jährige
Pensionistin gewesen sein. Sie habe - so die Anklage - im November
2000 die Zweitangeklagte, eine 41-jährige Reinigungsfrau, dazu
veranlasst, die Gartenhütte der Pensionistin in Brand zu setzen. Die
68-Jährige habe der Jüngeren dafür 20.000 Schilling (1.453 Euro) als
"Lohn" gegeben. Tatsächlich ging die Gartenhütte in Flammen auf, die
Pensionistin habe dafür von der Versicherung rund 350.000 Schilling
(25.435 Euro) kassiert. "Alles nicht wahr", sagte die Pensionistin im
Prozess. Und auch die 41-Jährige erklärte sich für unschuldig.
3.000 Dollar für leere Schuhe
Der zweite "Brocken" der Anklage bezog sich auf angebliche
Suchtgiftdelikte. Die Pensionistin habe die 39-jährige ebenfalls
jetzt angeklagte Freundin ihres Sohnes dazu
veranlasst, nach Brasilien zu reisen, um Kokain nach Österreich zu
schmuggeln. Die Frau sollte in Sao Paolo "schwarze Schuhe"
übernehmen, in deren Absatz sich das Kokain befinden würde. Die Frau
bekam die Schuhe von einem "Mittelsmann" in Brasilien und bezahlte
dafür 3.000 US-Dollar. Wie sich später aber herausstellte, waren die
Absätze der Schuhe "leer". Vor Gericht zeigte sich die 39-Jährige
geständig, sie habe das Kokain aber nur für ihren Eigenbedarf
besorgen wollen.
Nach diesem missglückten Schmuggelversuch habe die Pensionistin
die 41-Jährige nach Brasilien zum Kokain-Kauf geschickt. Diese habe
in der Folge tatsächlich 60 Gramm Koks - in Kapseln, die sie
verschluckt hatte - nach Österreich geschmuggelt. Die 41-Jährige
bestreitet auch diese Vorwürfe der Anklage.
Pesionistin glaubte betrogen worden zu sein
Aufgeflogen ist die ganze Sache, weil die Pensionistin glaubte,
die Freundin ihres Sohnes hätte sie bei der Brasilienreise betrogen.
Die 68-Jährige verpfiff daraufhin die 39-Jährige bei der Polizei,
offensichtlich ohne zu bedenken, dass sie damit selbst ebenfalls
"auffliegt".
Die 68-jährige, die vom Gericht als Bestimmungstäterin "aus
Affenliebe" zu ihrem Sohn eingestuft wurde, erhielt eine
Freiheitsstrafe von zwei Jahren, davon vier Monate unbedingt. Sie
legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die 41-Jährige wurde
zu 20 Monaten, davon eines unbedingt verurteilt, die 39-jährige zu 15
Monaten und davon ebenfalls eines unbedingt. Beide erklärten
Rechtsmittelverzicht. Die Staatsanwaltschaft hab keine Erklärung ab.
Die Urteile sind somit noch nicht rechtskräftig. (APA)