Linz - Zu Strafen zwischen 15 und 24 Monaten teilweise bedingt verurteilt wurden drei Frauen wegen Drogendeals, zwei von ihnen auch wegen schweren Betruges und versuchter Brandstiftung Dienstagabend am Landesgericht Linz. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. "Drahtzieherin" soll laut Staatsanwalt eine 68-jährige Pensionistin gewesen sein. Sie habe - so die Anklage - im November 2000 die Zweitangeklagte, eine 41-jährige Reinigungsfrau, dazu veranlasst, die Gartenhütte der Pensionistin in Brand zu setzen. Die 68-Jährige habe der Jüngeren dafür 20.000 Schilling (1.453 Euro) als "Lohn" gegeben. Tatsächlich ging die Gartenhütte in Flammen auf, die Pensionistin habe dafür von der Versicherung rund 350.000 Schilling (25.435 Euro) kassiert. "Alles nicht wahr", sagte die Pensionistin im Prozess. Und auch die 41-Jährige erklärte sich für unschuldig. 3.000 Dollar für leere Schuhe Der zweite "Brocken" der Anklage bezog sich auf angebliche Suchtgiftdelikte. Die Pensionistin habe die 39-jährige ebenfalls jetzt angeklagte Freundin ihres Sohnes dazu veranlasst, nach Brasilien zu reisen, um Kokain nach Österreich zu schmuggeln. Die Frau sollte in Sao Paolo "schwarze Schuhe" übernehmen, in deren Absatz sich das Kokain befinden würde. Die Frau bekam die Schuhe von einem "Mittelsmann" in Brasilien und bezahlte dafür 3.000 US-Dollar. Wie sich später aber herausstellte, waren die Absätze der Schuhe "leer". Vor Gericht zeigte sich die 39-Jährige geständig, sie habe das Kokain aber nur für ihren Eigenbedarf besorgen wollen. Nach diesem missglückten Schmuggelversuch habe die Pensionistin die 41-Jährige nach Brasilien zum Kokain-Kauf geschickt. Diese habe in der Folge tatsächlich 60 Gramm Koks - in Kapseln, die sie verschluckt hatte - nach Österreich geschmuggelt. Die 41-Jährige bestreitet auch diese Vorwürfe der Anklage. Pesionistin glaubte betrogen worden zu sein Aufgeflogen ist die ganze Sache, weil die Pensionistin glaubte, die Freundin ihres Sohnes hätte sie bei der Brasilienreise betrogen. Die 68-Jährige verpfiff daraufhin die 39-Jährige bei der Polizei, offensichtlich ohne zu bedenken, dass sie damit selbst ebenfalls "auffliegt". Die 68-jährige, die vom Gericht als Bestimmungstäterin "aus Affenliebe" zu ihrem Sohn eingestuft wurde, erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, davon vier Monate unbedingt. Sie legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die 41-Jährige wurde zu 20 Monaten, davon eines unbedingt verurteilt, die 39-jährige zu 15 Monaten und davon ebenfalls eines unbedingt. Beide erklärten Rechtsmittelverzicht. Die Staatsanwaltschaft hab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit noch nicht rechtskräftig. (APA)