Südlichstes Bundesland mit den meisten Ausfällen - Bundeswarnzentrale dennoch zufrieden
Redaktion
,
Wien - In Österreich heulten die Sirenen: Samstag zwischen
12.00 und 13.00 Uhr ertönten im ganzen Bundesgebiet insgesamt vier
Signale im Rahmen eines planmäßigen Zivilschutz-Probealarms. Das
Ergebnis war insgesamt positiv. Nur 4,45 Prozent der Sirenen fielen
ganz oder teilweise aus. Auf Grund zahlreicher Teilausfälle gab es in
Kärnten allerdings mit 27,25 Prozent Gesamt-Defektmeldungen einen
negativen Ausreißer.
"95,55 Prozent der Sirenen funktionierten. 4,45 Prozent waren
Teil- oder Totalausfälle. Das ist ein gutes Ergebnis, das den
Resultaten der letzten Jahre entspricht", erklärte Samstag Nachmittag
bei Vorliegen der Endauswertung ein Sprecher der Bundeswarnzentrale
in Wien. Als Totalausfall wurde überhaupt kein abgegebenes Signal
gewertet, als Teilausfall andere Defekte. Getestet wurden insgesamt
7.804 Sirenen.
Freilich, zu offenkundigen technischen Problemen kam es am Samstag
bei dem Probealarm in Kärnten. Von den dort installierten 855
"Heulern" hatten 224 (26,2 Prozent) einen Teilausfall und 9 (1,05
Prozent) einen Totalausfall. Das machte immerhin einen
Gesamtschadensanteil von 27,25 Prozent in diesem Bundesland und war
negative Spitze.
Die Bundesländerabrechnung (Anteil der Teil- und Totalausfälle):
Vergleich 2002/2001:
Burgenland: 0,00 Prozent/1,23 Prozent
Kärnten: 27,25 Prozent/8,27 Prozent
Niederösterreich: 0,99 Prozent/8,00 Prozent
Oberösterreich: 1,77 Prozent/6,50 Prozent
Salzburg: 1,71 Prozent/2,15 Prozent
Steiermark: 1,00 Prozent/2,54 Prozent
Tirol: 2,84 Prozent/6,80 Prozent
Vorarlberg: 3,14 Prozent/1,57 Prozent
Wien: 1,30 Prozent/2,55 Prozent
Gesamt: 4,45 Prozent/4,40 Prozent
Rate gesamt: 95,55 Prozent/95,60 Prozent
Alle Systeme in der Bundeswarnzentrale in Wien funktionierten
optimal. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.