Der entführte und ermordete Jakob von Metzler ist nicht Opfer eines Sexualverbrechens geworden. Die gerichtsmedizinische Auswertung der bei der Obduktion entnommenen Abstriche habe keinerlei Hinweise auf ein Sexualdelikt ergeben, gab Oberstaatsanwalt Rainer Schilling am Dienstag in Frankfurt am Main bekannt. Die noch ungeklärten Umstände der Entführung des Elfjährigen hatten Spekulationen ausgelöst, dass das Verbrechen auch einen sexuellen Hintergrund haben könnte.Kriminaltechnische Untersuchung Die kriminaltechnische Untersuchung der am Freitag vergangener Woche sichergestellten Kleidung Jakobs werde voraussichtlich erst in ein bis zwei Wochen abgeschlossen sein, sagte Schilling. Die Oberbekleidung des Buben war nach entsprechenden Angaben des mutmaßlichen Täters in einem Altkleidercontainer in Neu-Isenburg südlich von Frankfurt gefunden worden. Schilling teilte des Weiteren mit, dass der Anwalt des tatverdächtigen Magnus G. am Dienstag Akteneinsicht erhalten habe. Es sei vereinbart worden, dass am kommenden Montagnachmittag die staatsanwaltschaftliche Vernehmung G.s beginne. Anwalt Ulrich Endres habe angekündigt, an dieser Vernehmung teilnehmen zu wollen. G. hatte über Endres erklären lassen, dass er sich aller Voraussicht nach zur Tat äußern werde, nachdem sein Anwalt Akteneinsicht erhalten habe. Kein Geständnis Die Staatsanwaltschaft erklärte bisher, G. habe noch kein Geständnis abgelegt, aber "Angaben gemacht und sich in einer Art und Weise verhalten, die das Ermittlungsverfahren nach vorne gebracht haben". Der "Spiegel" hatte am Wochenende allerdings detailliert über den Hergang des Verbrechens berichtet, das demnach von langer Hand geplant war. Die "Frankfurter Rundschau" berichtete am Dienstag, G. habe sich somit offenbar bereits zu der Tat geäußert, die Ermittler hätten aber noch Zweifel an der Darstellung und hätten deshalb offiziell noch nichts darüber verlauten lassen. Im Polizeipräsidium werde momentan durch die Staatsanwaltschaft nachgeforscht, ob die Quelle für den Magazin-Artikel in den eigenen Reihen zu suchen sei. "Irgendwo ist eine undichte Stelle. Die muss nicht bei der Polizei sein", zitiert die Zeitung Vizepräsident Wolfgang Daschner. Schilling erklärte, dazu lediglich, für Ermittlungen sei eine Ermächtigung des Innenministeriums nötig, bisher sei aber keine Strafanzeige eingegangen. "Wir haben keinen Anlass anzunehmen, dass bei uns etwas verlautete", erklärte er. (APA/AP)