Österreich
Jakob von Metzler fiel keinem Sexualverbrechen zum Opfer
Vernehmung des Tatverdächtigen am nächsten Montag
Der entführte und ermordete Jakob von
Metzler ist nicht Opfer eines Sexualverbrechens geworden. Die
gerichtsmedizinische Auswertung der bei der Obduktion entnommenen
Abstriche habe keinerlei Hinweise auf ein Sexualdelikt ergeben, gab
Oberstaatsanwalt Rainer Schilling am Dienstag in Frankfurt am Main
bekannt. Die noch ungeklärten Umstände der Entführung des Elfjährigen
hatten Spekulationen ausgelöst, dass das Verbrechen auch einen
sexuellen Hintergrund haben könnte.Kriminaltechnische Untersuchung
Die kriminaltechnische Untersuchung der am Freitag vergangener
Woche sichergestellten Kleidung Jakobs werde voraussichtlich erst in
ein bis zwei Wochen abgeschlossen sein, sagte Schilling. Die
Oberbekleidung des Buben war nach entsprechenden Angaben des
mutmaßlichen Täters in einem Altkleidercontainer in Neu-Isenburg
südlich von Frankfurt gefunden worden.
Schilling teilte des Weiteren mit, dass der Anwalt des
tatverdächtigen Magnus G. am Dienstag Akteneinsicht erhalten habe. Es
sei vereinbart worden, dass am kommenden Montagnachmittag die
staatsanwaltschaftliche Vernehmung G.s beginne. Anwalt Ulrich Endres
habe angekündigt, an dieser Vernehmung teilnehmen zu wollen. G. hatte
über Endres erklären lassen, dass er sich aller Voraussicht nach zur
Tat äußern werde, nachdem sein Anwalt Akteneinsicht erhalten habe.
Kein Geständnis
Die Staatsanwaltschaft erklärte bisher, G. habe noch kein
Geständnis abgelegt, aber "Angaben gemacht und sich in einer Art und
Weise verhalten, die das Ermittlungsverfahren nach vorne gebracht
haben". Der "Spiegel" hatte am Wochenende allerdings detailliert über
den Hergang des Verbrechens berichtet, das demnach von langer Hand
geplant war. Die "Frankfurter Rundschau" berichtete am Dienstag, G.
habe sich somit offenbar bereits zu der Tat geäußert, die Ermittler
hätten aber noch Zweifel an der Darstellung und hätten deshalb
offiziell noch nichts darüber verlauten lassen.
Im Polizeipräsidium werde momentan durch die Staatsanwaltschaft
nachgeforscht, ob die Quelle für den Magazin-Artikel in den eigenen
Reihen zu suchen sei. "Irgendwo ist eine undichte Stelle. Die muss
nicht bei der Polizei sein", zitiert die Zeitung Vizepräsident
Wolfgang Daschner. Schilling erklärte, dazu lediglich, für
Ermittlungen sei eine Ermächtigung des Innenministeriums nötig,
bisher sei aber keine Strafanzeige eingegangen. "Wir haben keinen
Anlass anzunehmen, dass bei uns etwas verlautete", erklärte er. (APA/AP)