Sechs El-Kaida-Mitglieder mit unbemannter Drohne getötet
Redaktion
In dieser Galerie: 2 Bilder
Bild nicht mehr verfügbar.
In Afghanistan hat die CIA schon in der Vergangenheit mit ferngesteuerten "Predator"-Drohnen Raketen auf mutmaßliche Stellungen der Al-Kaida und der Taliban abgefeuert.
Bild nicht mehr verfügbar.
Der Sender MBC zeigt die Reste des Fahrzeug-Wracks, das mit Sprengstoff, sowie Waffen und Munition ausgestattet war.
Washington - Der Vize-Verteidigungsminister der USA,
Paul Wolfowitz, hat indirekt bestätigt, dass der tödliche
Raketenangriff auf sechs mutmaßliche El-Kaida-Mitglieder in Jemen vom
US-Geheimdienst CIA ausgeführt worden ist. Auf eine Frage des
US-Fernsehsenders CNN zum "Angriff des CIA" antwortete Wolfowitz am
Dienstag, dies sei "eine sehr erfolgreiche taktische Operation"
gewesen. "Man hofft jedes Mal auf einen solchen Erfolg, nicht nur um
jemanden loszuwerden, der gefährlich ist, sondern auch um Änderungen
in dessen Taktiken und Operationen und Vorgehen zu erzwingen."
Das US-Außenministerium teilte mit, die US-Botschaft in Jemen
werde ab Mittwoch bis auf weiteres für den Publikumsverkehr
geschlossen. Die Sicherheitsmaßnahmen sollten überprüft werden, sagte
eine Sprecherin in Washington. Die Botschaft werde "zur gegebenen
Zeit" wieder geöffnet.
Die sechs mutmaßlichen El-Kaida-Mitglieder waren am Sonntag in
Jemen bei der Explosion ihres Autos getötet worden. Unter ihnen war
nach Angaben des jemenitischen Innenministeriums auch Ali Kaid Sunian
el Harithi, genannt Abu Ali, den die USA für einen der Drahtzieher
des Anschlags auf das Kriegsschiff "USS Cole" vor zwei Jahren halten.
Laut CNN hatte ein unbemanntes CIA-Flugzeug eine Hellfire-Rakete auf
das Fahrzeug abgefeuert. (APA)
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.